Besteht der Vorstand aus einer Person, so vertritt diese den Verein allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so vertreten diese den Verein mehrheitlich. Vertretungsmacht des Vorstandes ist wie folgt beschränkt: Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Münster, wobei die Zustimmung über den Caritasverband für die Diözese Münster e.V. einzuholen ist: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von 100.000,00 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Übernahme von Bürgschaften, 4. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 5. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
194
Christian Germing
Altenberge
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
018
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 13.12.2004.
025
Tag der ersten Eintragung: 25. Juli 1969
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.