Handelsregister · VR 10539
Chronologischer Auszug
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. · Amtsgericht Bonn
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Caritas Verband für das Kreisdekanat Euskirchen b) Euskirchen | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan- Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. 1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,00 übersteigt, 2. a) Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00 soweit die Darlehensaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von insgesamt EUR 100.000,00, sofern diese eine Laufzeit von einem Jahr nicht überschreiten; b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in Höhe von mehr als EUR 50.000,00, soweit die Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur Prüfung vorgelegten Wiertschaftsplanes genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser Genehmigungsvorhalt bezieht sich nicht auf den Abschluss von Dienst-, Arbeits- und Gestelltungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für ein Jahr maßgebend; 3. Die Übernahme von Bürgschaften, wenn die Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR 10.000,00 beträgt; 4. Die Planung und der Abschluss von Verträgen über die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 100.000,00 übersteigt, ausgenommen sind reine Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind. 5. Der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von EUR 25.000,00 übersteigt. 6. Die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder von Todes wege ohne Auflage bedürfen nicht der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs. b) Vorsitzender: Funken, Franz Josef, Schleiden, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Lennartz, Horst, Euskirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung vom 20.04.1979 mit Änderung vom 13.06.2005 | a) 16.03.2009 Ronig b) Tag der ersten Eintragung: 30.01.1980 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 539 Amtsgericht Euskirchen getreten. Freigegeben am 16.03.2009. Satzung Blatt 193 ff. d. A. |
| 2 | a) Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Für die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung der Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion, der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die Begründung (einschließlich des Erwerbs) von Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen juristischen Personen sowie die Übertragung und sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile der selben (einschließlich Veräußerung von Geschäftsanteilen und der Betritt neuer Gesellschaften sowei Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von Köln: a)Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr 10.000,0 EUR; c)Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldverprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§ 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,00 EUR; d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinabarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 200.000,00 EUR hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen, e)Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 200.000,00 EUR; f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstückgleicne Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR; g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR, Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind. | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. | a) 14.02.2012 Raspels b) Beschluss Blatt 262-263 der Akten Satzung Blatt 270 der Akten | |
| 3 | a) Caritas Verband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. | b) Nicht mehr Vorsitzender: Funken, Franz Josef, Schleiden, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 30.03.2017 Raspels b) Spalte 2 a) beim Namen e.V. von Amts wegen nachgetragen | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Jost, Martin, Erftstadt, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2018 Raspels | ||
| 5 | b) Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Lennartz, Horst, Euskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretender Vorsitzender: Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 19.04.2018 Raspels | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: stellvertretender Vorsitzender: Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX Gewählt: stellvertretende Vorsitzende: Surges-Brilon, Maria, Langerwehe, *XX.XX.XXXX | a) 07.04.2021 Raspels | ||
| 7 | a) Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. | a) 13.03.2023 Raspels b) Von Amts wegen berichtigt |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.