Handelsregister · VR 10539

Chronologischer Auszug

Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V. · Amtsgericht Bonn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritas Verband für das Kreisdekanat Euskirchen

b)
Euskirchen
a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. Der
Abschluss folgender Rechtsgeschäfte bedarf zur
Rechtswirksamkeit der vorherigen, über den Diözesan-
Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.
einzuholenden, schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs.

1. Der Erwerb, die Belastung, die Veräußerung und die
Aufgabe von Eigentum sowie die Änderung, die
Veräußerung und Aufgabe von Rechten an
Grundstücken, soweit der Wert des einzelnen
Rechtsgeschäftes den Betrag von EUR 100.000,00
übersteigt,

2. a) Die Aufnahme und Hingabe von Darlehen in Höhe
von mehr als EUR 50.000,00 soweit die
Darlehensaufnahme und -hingabe nicht bereits als Teil
des nach Absatz 1 zur Prüfung vorgelegten
Wirtschaftsplanes genehmigt worden ist und im
Wirtschaftsplan hierauf ausdrücklich
hingewiesen wurde, mit Ausnahme der Aufnahme von
Kontokorrentkrediten bis zu einem Betrag von
insgesamt EUR 100.000,00, sofern diese eine Laufzeit
von einem Jahr nicht überschreiten;

b) die Übernahme sonstiger Schuldverpflichtungen in
Höhe von mehr als EUR 50.000,00, soweit die
Übernahme nicht bereits als Teil des nach Abs. 1 zur
Prüfung vorgelegten Wiertschaftsplanes
genehmigt worden ist und im Wirtschaftsplan hierauf
ausdrücklich hingewiesen wurde. Dieser
Genehmigungsvorhalt bezieht sich nicht auf den
Abschluss von Dienst-, Arbeits- und
Gestelltungsverträgen. Bei Miet-, Pacht-, Leasing- und
Leihverträgen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr ist für die Wertgrenzen das Nutzungsentgelt für ein
Jahr maßgebend;

3. Die Übernahme von Bürgschaften, wenn die
Bürgschaftssumme im Einzelfalle mehr als EUR
10.000,00 beträgt;
4. Die Planung und der Abschluss von Verträgen über
die Durchführung von Baumaßnahmen, wenn das
Gesamtentgelt einen Betrag von EUR 100.000,00
übersteigt, ausgenommen sind reine
Instandhaltungsmaßnahmen, wenn hierfür Mittel im
Wirtschaftsplan vorgesehen sind.

5. Der Abschluss von Verträgen, die eine entgeltliche
Geschäftsbesorgung (§ 675 BGB) zum Gegenstand
haben, wenn hierfür keine Mittel im Wirtschaftsplan
vorgesehen sind und das Entgelt einen Betrag von
EUR 25.000,00 übersteigt.

6. Die Gründung, der Erwerb, die Übernahme, die
Veräußerung, die Beteiligung an und die Aufgabe von
kirchlichen und caritativen sowie sonstigen Diensten und
Einrichtungen mit eigener Rechtspersönlichkeit.

Die Annahme von Schenkungen unter Lebenden oder
von Todes wege ohne Auflage bedürfen nicht der
schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs.

b)
Vorsitzender:
Funken, Franz Josef, Schleiden, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Lennartz, Horst, Euskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung vom 20.04.1979 mit Änderung vom 13.06.2005
a)
16.03.2009
Ronig

b)
Tag der ersten Eintragung:
30.01.1980
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 539
Amtsgericht Euskirchen getreten.
Freigegeben am 16.03.2009.

Satzung Blatt 193 ff. d. A.
2a)
Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Für die erstmalige Autorisierung sowie jede Änderung
der Satzung sowie die Auflösung des Verbandes bedarf
zu ihrer Rechtswirksamkeit vor Eintragung in das
Vereinsregister der schriftlichen Zustimmung des
Erzbischofs von Köln.
Die Gründung (einschließlich Ausgründung) neuer
Gesellschaften mit beschränkter Haftung und sonstiger
juristischer Personen sowie deren Auflösung, die Fusion,
der Zusammenschluss von Vereinigungen sowie die
Umwandlung nach Umwandlungsgesetz, die
Begründung (einschließlich des Erwerbs) von
Beteiligungen jeder Art durch den Verband an anderen
juristischen Personen sowie die Übertragung und
sonstige Verfügung über Gesellschaftsanteile oder Teile
der selben (einschließlich Veräußerung von
Geschäftsanteilen und der Betritt neuer Gesellschaften
sowei Belastungen des Geschäftsanteils) bedarf zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Erzbischofs von Köln.
Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit
der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Erzbischofs von
Köln:
a)Organbestellung und -abberufung sowie alle
Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung,
Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder;
b)Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und
Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr
10.000,0 EUR;
c)Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie
Schuldverprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß §§
780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als
10.000,00 EUR;
d)Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die
Vereinabarung eines Kontokorrentkreditrahmens über
eine Wertgrenze von 200.000,00 EUR hinaus sowie
zusätzliche Überziehungsvereinbarungen,
e)Forderungsabtretungen (einschließlich
Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und
Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer
Wertgrenze von 200.000,00 EUR;
f)Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des
Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken und grundstückgleicne
Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00
EUR;
g)Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab
einer Wertgrenze von mehr als 500.000,00 EUR,
Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des
DiCV Köln geregelt;
h)Betriebsführungs-, Betriebspacht- und
Betriebsüberlassungsverträge sowie
Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von
500.000,00 EUR oder wenn von dem Rechtsgeschäft 25
Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen
sind.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2011 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
14.02.2012
Raspels

b)
Beschluss Blatt 262-263 der
Akten

Satzung Blatt 270 der Akten
3a)
Caritas Verband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
b)
Nicht mehr
Vorsitzender:
Funken, Franz Josef, Schleiden, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
30.03.2017
Raspels

b)
Spalte 2 a) beim Namen e.V. von
Amts wegen nachgetragen
4b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Jost, Martin, Erftstadt, *XX.XX.XXXX
a)
08.01.2018
Raspels
5b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Lennartz, Horst, Euskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
19.04.2018
Raspels
6b)
Ausgeschieden:
stellvertretender Vorsitzender:
Becker, Bernhard, Köln, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
stellvertretende Vorsitzende:
Surges-Brilon, Maria, Langerwehe, *XX.XX.XXXX
a)
07.04.2021
Raspels
7a)
Caritasverband für das Kreisdekanat Euskirchen e.V.
a)
13.03.2023
Raspels

b)
Von Amts wegen berichtigt

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.