Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorstandsvorsitzende und bis zu zwei weitere Mitglieder des Vorstands. Jeweils zwei von ihnen vertreten gemeinsam. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiözese Freiburg e.V.: 1. Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgabe von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken, sofern im Einzelfall der Betrag von 500.000,00 Euro überschritten wird 2. Aufnahme, Übernahme und Hingabe von Darlehen und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von 300.000,00 Euro überschritten wird.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank-Johannes Lemke
Pforzheim
Vorstand
Jürgen Eugen Halbleib
Pforzheim
Vorstand
Gabriele Weber
Pforzheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 20.10.1931 in Neufassung vom 15.11.2007.
Die Eintragung laufende Nummer 3 wird von Amts wegen wie folgt berichtigt:
Die Mitgliederversammlung vom 02.02.2018 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 (Vorstand) und 12 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.01.2020 hat die Neufassung der Satzung insbesondere in § 9 (Vorstand) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.03.2023 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Aufgaben des Verbandes) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 21.01.1932
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 21-36
Satzung: Sonderband 1 Bl. 88-103
Satzung: Sonderband 1 Bl. 158-173
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