Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist gemäß § 20 Abs. 9 der Satzung beschränkt. Folgende Maßnahmen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der über den Diözesan-Caritasverband einzuholenden schriftlichen Genehmigung des Erzbischofs von Köln: a) Organbestellung und -abberufung sowie alle Dienstvertragsangelegenheiten (Begründung, Beendigung und Veränderung) der Vorstandsmitglieder; b) Abgabe von Bürgschaftserklärungen, Garantie- und Patronatserklärungen ab einer Wertgrenze von mehr als 70.000,- €, c) Erlassverträge gemäß § 397 BGB sowie Schuldversprechen und Schuldanerkenntnisse gemäß § 780, 781 BGB ab einer Wertgrenze von mehr als 10.000,-€; d) Aufnahme und Vergabe von Darlehen und die Vereinbarung eines Kontokorrentkreditrahmens über eine Wertgrenze von 1.200.000,- € hinaus sowie zusätzliche Überziehungsvereinbarungen; e) Forderungsabtretungen (einschließlich Factoringverträge) sowie Abschluss, Änderung und Beendigung von Franchising-Verträgen ab einer Wertgrenze von 1.200.000,- €; f) Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- €; g) Planung und Durchführung von Baumaßnahmen ab einer Wertgrenze von mehr als 1.750.000,- €. Einzelheiten werden in Ausführungsbestimmungen des DiCV Köln geregelt; h) Betriebsführung-, Betriebspacht- und Betriebsüberlassungsverträge sowie Unternehmenskaufverträge ab einer Wertgrenze von 1.750.000,00 €, oder wenn von einem Rechtsgeschäft 25 Mitarbeiter (umgerechnet auf volle Stellen) betroffen sind.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anna Gockel-Gerber
Düsseldorf
Vorstand
Ansgar Funcke
Recklinghausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 13.06.1928 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 05.05.1983 geändert.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.06.2016 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 04.08.1928 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 11.10.2004.
Satzung Blatt I der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Satzung Blatt I der Akten
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Mitgliederversammlung vom 08.07.2004 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr) und mit ihr die Änderung des Namens des Vereins beschlossen.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 08.07.2004 ist die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.