Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus zwei bis drei Vorstandsmitgliedern, die den Titel Caritasdirektorin oder Caritasdirektor tragen.
Satzung Blatt 211 ff.
Eintragung vom 25.04.06 v.A.w. berichtigt: Tag der ersten Eintragung: 29.06.1949 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Fall 4
Beschluss Blatt 10 - 15 II
Fall 5
Fall 6
Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 14.05.2014 berichtigt.
Fall 7
Anmeldung Blatt 53 Band II
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der vorherigen über den Caritasverband für die Diözese Mainz e.V. einzuholenden schriftlichen Zustimmung des Bischofs von Mainz: 1. Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgaben von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 2. Durchführung von Baumaßnahmen mit einem Kostenvoranschlag im Wert von 250.000,00 Euro und darüber, wobei dann, wenn mehrere Baumaßnahmen im Zusammenhang stehen, diese zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden, 3. Aufnahme von Darlehen in einem Wert von 250.000,00 Euro oder darüber, wobei dann, wenn mehrere Darlehen für denselben Zweck aufgenommen werden, diese zur Bestimmung des Gegenstandwertes zusammengefasst werden, 4. Übernahme von Bürgschaften, 5. die Ausgliederung von Teilbereichen verbandlicher Caritasarbeit durch die Bildung neuer Rechtsträger, insbesondere durch die Gründung von Gesellschaften, 6. die konstitutive Mitwirkung bei anderen Rechtsträgern, insbesondere durch die Übernahme von Gesellschaftsanteilen.
Fall 11
Anmeldung Blatt 109
Satzung Blatt 115-130
Satzung
Satzung errichtet im Jahre 1923
Satzung zuletzt geändert am 18.10.2003
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 1 (Name, stellung und Geschäftsjahr), 2 (Gemeinnützigkeit), 4 (Aufgaben des Verbands), 6 (Aufnahme, Austritt und Ausschluss von Mitgliedern), 11 (Rechte und Pflichten der Vertreterversammlung), 12 (Sitzungen und Beschlüsse der Vertreterversannlung), 13 (Der Caritas-Aufsichtsrat), 16 (Der Vorstand) und 23 (Vermnögensanfall bei Auflösung oder Aufhebung des Verbands) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.