Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Sie vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist gegenüber Dritten in der Weise beschränkt, dass für folgende Rechtsgeschäfte die Zustimmung des Caritasverbandes für die Erzdiozöse Freiburg e.V. erforderlich ist: Erwerb, Veräußerung oder Belastung sowie Aufgaben von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten oder Rechten an Grundstücken Aufnahme, Übernahme und Hingabe von Darlehen und Krediten, sofern im Einzelfall der Betrag von 150.000,00 EUR überschritten wird. Für die Stellung von Anträgen auf Zuschüsse, Zuwendungen oder Fördermittel und die Abgabe von Verwendungsnachweisen ist jedes Vorstandsmitglied einzelvertretungsberechtigt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Sabina Stemann-Fuchs
Dortmund
Vorstand
Andrea Wadowski
Mannheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 22.04.1959 in Neufassung vom 17.11.2008.
Die Vertreterversammlung vom 23.01.2023 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Rechtsform, Sitz, Geschäftsjahr) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 08.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 13.07.1959
Satzung: Sonderband 1 Blatt 23-31
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.