Handelsregister · VR 2786 HB
Chronologischer Auszug
Caritasverband Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Caritasverband Bremen eingetragener Verein b) Bremen | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam, im Falle der Verhinderung des einen von ihnen tritt ein weiteres Vorstandsmitglied an seine Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht nachzuweisen. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften der schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates Osnabrück: a) Gründung, Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder Aufgabe von Caritativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunternehmen, b) Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den Betrag von 102.258,38 Euro übersteigen, c) Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, d) Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Darlehen, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehen im Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden, e) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten, f) Dienstverträge mit leitenden Mitarbeitern, g) Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art sowie Beitritte zu Vereinen und Verbänden, h) Feststellung des Haushaltsplans nebst Stellenplan, i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen. b) Vorsitzender: 1. Lüttel, Ansgar, *XX.XX.XXXX, Bremen Stellvertretender Vorsitzender: 2. Düring, Franz-Christoph, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 3. Beljung, Karoline, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 4. Hilker, Klaus, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 5. Dr. Mohr-Lüllmann, Rita, *XX.XX.XXXX, Bremen | a) Eingetragener Verein Satzung vom: 02.10.1950 zuletzt geändert und neu gefasst durch Beschluss vom 27.11.1992. Von der Eintragung ausgenommen ist die Bestimmung in § 4 Ziffer 4 der Satzung über die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Diözese Osnabrück. | a) 27.12.2007 Peinelt b) Tag der ersten Eintragung: 20.10.1950 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 182/192 |
| 2 | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei, höchstens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende. Vorsitzender des Vorstandes ist der Caritasdirektor. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch den Vorsitzenden (Caritasdirektor) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklärungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a) Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den Betrag von € 200.000 übersteigen, d) die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als € 200.000, e) die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehn, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden und einen Betrag von € 10.000 nicht überschreiten, f) die Aufnahme von Darlehn -mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von mehr als € 200.000, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art, i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung des Verbandes. b) Nicht mehr Vorsitzender: 1. Lüttel, Ansgar Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender: 2. Düring, Franz-Christoph Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Beljung, Karoline Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Hilker, Klaus Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Dr. Mohr-Lüllmann, Rita Vorsitzender (Caritasdirektor): 6. Böckmann, Martin, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 7. Jonas, Volker, *XX.XX.XXXX, Bremen Vorstandsmitglied: 8. kleine Bornhorst, Martina, *XX.XX.XXXX, Dinklage | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2007 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 12 (Vorstand). Von der Eintragung der Satzung ist die Bestimmung in § 4 Ziffer 4 über die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Diözese Osnabrück. | a) 25.06.2008 Peinelt b) Satzung Bl. 296/305 Protokoll Bl. 279/295 | |
| 3 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 7. Jonas, Volker | a) 29.08.2012 Peinelt | ||
| 4 | a) Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) ist von Amts wegen berichtigt. Caritasverband Bremen e.V. | a) Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Status, Geschäftsjahr) beschlossen. | a) 30.12.2013 Peinelt b) Protokoll Bl. 345/350 | |
| 5 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Caritasdirektor) und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. Für laufende Geschäfte vertritt jedes Vorstandsmitglied allein. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklärungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a) Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den Betrag von 200.000 EUR übersteigen, d) die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als 200.000 EUR, e) die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehn, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden und einen Betrag von 10.000 EUR nicht überschreiten, f) die Aufnahme von Darlehn -mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von mehr als 200.000 EUR, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art, i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung des Verbandes. | a) Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2022 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Vertretungsregelung. | a) 05.06.2023 Kwiatkowski b) Satzung Bl. 393/398 Protokoll Bl. 378/381 + 386 RS/392 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.