Handelsregister · VR 2786 HB

Chronologischer Auszug

Caritasverband Bremen e.V. · Amtsgericht Bremen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Caritasverband Bremen eingetragener Verein

b)
Bremen
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden,
dem Stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei weiteren Vorstandsmitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten
durch den Vorsitzenden und den Stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam, im Falle der Verhinderung des einen von ihnen tritt ein weiteres
Vorstandsmitglied an seine Stelle. Der Fall der Verhinderung ist nicht
nachzuweisen. Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtsgeschäften der
schriftlichen Zustimmung des Bischöflichen Generalvikariates Osnabrück: a) Gründung, Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder Aufgabe
von Caritativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunternehmen, b) Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den Betrag von 102.258,38 Euro übersteigen, c) Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums
sowie Änderung, Veräußerung und Aufgabe von Rechten an Grundstücken, d) Übernahme von Bürgschaften und Gewährung von Darlehen,
ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehen im Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden,
e) Aufnahme von Darlehen mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten,
f) Dienstverträge mit leitenden Mitarbeitern, g) Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art sowie Beitritte zu
Vereinen und Verbänden, h) Feststellung des Haushaltsplans nebst Stellenplan, i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen.

b)
Vorsitzender:

1.
Lüttel, Ansgar, *XX.XX.XXXX, Bremen

Stellvertretender Vorsitzender:

2.
Düring, Franz-Christoph, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:

3.
Beljung, Karoline, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:
4.
Hilker, Klaus, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:

5.
Dr. Mohr-Lüllmann, Rita, *XX.XX.XXXX, Bremen
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom: 02.10.1950
zuletzt geändert und neu gefasst durch Beschluss vom
27.11.1992. Von der Eintragung ausgenommen ist die Bestimmung in § 4 Ziffer 4 der Satzung über die Mitgliedschaft im
Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
a)
27.12.2007
Peinelt
b)
Tag der ersten Eintragung: 20.10.1950

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.

Satzung Bl. 182/192
2a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus mindestens zwei,
höchstens vier Mitgliedern, darunter der Vorsitzende. Vorsitzender des
Vorstandes ist der Caritasdirektor.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch durch
den Vorsitzenden (Caritasdirektor) gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklärungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a)
Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrieben
sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten den
Betrag von € 200.000 übersteigen, d) die Veräußerung, Belastung und
Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und Aufgabe
von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als € 200.000, e) die
Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehn, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im Rahmen der
laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden und einen
Betrag von € 10.000 nicht überschreiten, f) die Aufnahme von Darlehn
-mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von mehr als €
200.000, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art, i) Satzungen
einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung des Verbandes.

b)
Nicht mehr Vorsitzender:

1. Lüttel, Ansgar

Nicht mehr Stellvertretender Vorsitzender:
2. Düring, Franz-Christoph

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

3. Beljung, Karoline

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

4. Hilker, Klaus

Nicht mehr Vorstandsmitglied:

5. Dr. Mohr-Lüllmann, Rita

Vorsitzender (Caritasdirektor):

6.
Böckmann, Martin, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:

7.
Jonas, Volker, *XX.XX.XXXX, Bremen

Vorstandsmitglied:

8.
kleine Bornhorst, Martina, *XX.XX.XXXX, Dinklage
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2007 hat die Satzung
insgesamt neu gefasst, insbesondere § 12 (Vorstand). Von der
Eintragung der Satzung ist die Bestimmung in § 4 Ziffer 4 über
die Mitgliedschaft im Caritasverband für die Diözese Osnabrück.
a)
25.06.2008
Peinelt
b)
Satzung Bl. 296/305
Protokoll Bl. 279/295
3b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
7. Jonas, Volker
a)
29.08.2012
Peinelt
4a)
Die Eintragung laufende Nummer 1 Spalte 2a) ist von Amts wegen
berichtigt.

Caritasverband Bremen e.V.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz, Status, Geschäftsjahr) beschlossen.
a)
30.12.2013
Peinelt
b)
Protokoll Bl. 345/350
5a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Caritasdirektor) und einem weiteren Vorstandsmitglied. Der Verein wird
gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Für laufende Geschäfte vertritt jedes Vorstandsmitglied allein.
Der Vorstand bedarf zu folgenden Rechtshandlungen und Willenserklärungen der schriftlichen Genehmigung des Bischofs von Osnabrück: a)
Satzungsänderungen, b) die Gründung, der Erwerb, erhebliche Erweiterungen oder die Aufgabe von karitativen Einrichtungen und Betrieben sowie Wirtschaftsunternehmen, c) die Durchführung von nicht im
Wirtschaftsplan vorgesehenen Baumaßnahmen, deren geschätzte Kosten
den Betrag von 200.000 EUR übersteigen, d) die Veräußerung, Belastung und Aufgabe des Eigentums sowie die Änderung, Veräußerung und
Aufgabe von Rechten an Grundstücken im Betrag von mehr als 200.000
EUR, e) die Übernahme von Bürgschaften und die Gewährung von Darlehn, ausgenommen die Fälle, in denen Bürgschaften und Darlehn im
Rahmen der laufenden Sozialaufgaben der Caritasarbeit gewährt werden
und einen Betrag von 10.000 EUR nicht überschreiten, f) die Aufnahme
von Darlehn -mit Ausnahme von Betriebsmittelkrediten- im Betrag von
mehr als 200.000 EUR, g) Dienstverträge mit dem Vorstand, h) der Abschluss von Gesellschaftsverträgen und Beteiligungsverträgen aller Art,
i) Satzungen einzelner Einrichtungen und Sondervermögen, j) Auflösung
des Verbandes.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2022 hat die Satzung
insgesamt neu gefasst, insbesondere hinsichtlich der allgemeinen Vertretungsregelung.
a)
05.06.2023
Kwiatkowski
b)
Satzung Bl. 393/398
Protokoll Bl. 378/381
+ 386 RS/392

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.