Caritas - Verein für ambulante Krankenpflege in Reckendorf und Umgebung e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Reckendorf
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
VR 350
Gericht
Amtsgericht Bamberg
Letzte Eintragung
16.08.2023
Abrufstand
18.09.2025
Quelle
Handelsregister
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeder Vorsitzende vertritt gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den zuständigen Kreiscaritasverbandes zu beantragen sind: 1.) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden; 2.) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 60.000,- DM; 3.) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 60.000,- DM.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Barbara Hofmann
Reckendorf
Vorstand
Robert Martin
Reckendorf
Vorstand
Vincent Moolan Kurian
Rattelsdorf
Vorstand
Silke Birklein
Bamberg
Vorstand
Silke Schleelein
Reckendorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
4.) die Übernahme von Bürgschaften; 5.) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Tag der ersten Eintragung: 31.10.1918. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 39-45 So.
Satzung vom 14.07.1918 zuletzt geändert am 24.02.1999
Die Mitgliederversammlung vom 30.03.2006 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.03.2014 hat die Änderung des § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 31.03.2016 hat die Änderung der §§ 3 (Gemeinnützigkeit) und 16 (Vermögensanfall bei Auflösung des Vereins) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Vorstandschaft ist beschlussfähig, wenn mindestens drei ihrer Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.