Handelsregister · VR 444

Registerinformationen

Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V. · Amtsgericht Hanau

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Caritas-Verband für den Main-Kinzig-Kreis e.V.
Rechtsform
eingetragener Verein (e.V.)
Sitz
Hanau

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
VR 444
Gericht
Amtsgericht Hanau
Letzte Eintragung
16.07.2026
Abrufstand
22.07.2026
Quelle
Handelsregister

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Ludwig Borowik

Hanau

Vorstand

Jochen Honikel

Bad Soden-Salmünster

Vorstand

Gerti Brünn-Betz

Freigericht

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist, wobei zwingend der Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter anwesend sein muss.
  • Tag der ersten Eintragung: 01.04.1963 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neu gefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Beschluss Bl. 149 - 152, Bl. 156 - 158 a, Bl. 163 - 165, Eintr.Vfg. Bl. 166
  • Blatt 235 der Akte.
  • Anmeldung Blatt 248 der Akte.
  • Von Amts wegen eingetragen: Eintragung vom 23.02.2009 berichtigt.
  • Anmeldung Blatt 273 der Akte.
  • Fall 7 Anmeldung Blatt 289 der Akte.
  • Fall 8
  • Anmeldung Blatt 296 der Akte.
  • Anmeldung Blatt 305 der Akte. Fall 9.
  • Fall 10
  • Anmeldung Blatt 334 der Akte. Fall 11.
  • Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, und dem Schriftführer.
  • Folgende Beschlüsse und Rechtsgeschäfte des Vorstandes bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Bistums Fulda. 1. Unabhängig vom Gegenstandswert: 1.1 Erwerb, Belastung, Veräußerung und Aufgabe von Grundeigentum und sonstiger Rechte an Grundstücken, 1.2. Ausgliederung von Geschäftsbereichen, die Bildung neuer Rechtsträger, der Erwerb von Beteiligungen, die Gründung von Gesellschaften sowie die Eröffnung, wesentliche Änderung oder Schließung von selbstständig geführten Einrichtungen und sonstigen Dienststellen, 1.3. Rechtsgeschäfte mit Mitgliedern des Vorstandes oder mit Geschäftsführern, 1.4. Abschluss und Änderung von Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern in den AVR-Vergütungsgruppen 1 bis 4b, KR 12 a bis KR 9 c bzw. S 18 bis S 12 oder in einer diesen Eingruppierungen vergleichbaren Vergütungsgruppe oder Tätigkeit. Im Übrigen ist eine Zustimmung erforderlich, wenn es um Arbeitsverträge für Stellen geht, die nicht mit dem zum Wirtschaftsplan gehörenden Stellenplan genehmigt sind. 2. Unabhängig von einer Mitteleinstellung im Wirtschaftsplan: 2.1. sonstige Rechtsgeschäfte mit einem Gegenstandswert von mehr als 50.000,00 EUR. 2.2. Baumaßnahmen mit veranschlagten Gesamtkosten von mehr als 50.000,00 EUR, 2.3. Aufnahme und Gewährung von Darlehen, einschließlich Vereinbarungen über Kontokorrentkreditlinien sowie Wertpapiergeschäfte mit einem Wert von jeweils mehr als 50.000,00 EUR, wobei in sich zusammenhängende Vorgänge zur Bestimmung des Gegenstandswertes zusammengefasst werden; bei Wertpapiergeschäften ist eine Einzelgenehmigung nicht erforderlich, wenn diese Geschäfte gemäß den Bestimmungen einer vom Vorstand und der Bischöflichen Aufsicht genehmigten Anlagerichtlinie getätigt werden, 3. Abschluss und Änderung von sonstigen Dauerschuldverhältnissen, bei denen die jährliche Belastung 50.000,00 EUR übersteigt oder die unkündbare Laufzeit mehr als zwei Jahre beträgt. 4. Bestellung eines Geschäftsführers oder eines stellvertretenden Geschäftsführers und Abschluss oder Änderung von Dienst- und Geschäftsbesorgungsverträgen gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung. 5. Erteilung von Vertretungsbefugnissen oder Vollmachten gegenüber der Geschäftsführung.
  • Fall 12
  • Fall 13
  • Fall 14
  • Fall 18
  • Fall 20

Satzung

  • Satzung vom 07.08.1962 zuletzt geändert am 25.03.1992
  • Die Mitgliederversammlung vom 13.11.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Aufgaben) beschlossen.
  • Die Mitgliederversammlung vom 26.01.2017 hat die Neufassung der Satzung, insbesondere die Änderung in den §§ 8 (Vorstand) und 14 (Genehmigungspflicht) beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Verein ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2026 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 31.03./ 08.04.2026 mit dem Caritasverband für die Diözese Fulda e. V. mit Sitz in Fulda (Amtsgericht Fulda VR 465) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.