Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Nachfolgende Beschlüsse von Vereinsorganen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius: a) Grundstücksgeschäfte b) die Aufnahme von Darlehen über mehr als 100.000 EUR im Einzelfall oder mehr als 200.000 EUR insgesamt; die Hergabe von Darlehen über mehr als 15.000 EUR c) die Übernahme von Bürgschaften
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Klaus Becker
Lohr a.Main
Vorstand
Werner Muthig
Lohr a. Main
Vorstand
Sven Johannsen
Lohr a.Main
Vorstand
Sebastian Puglisi
Hafenlohr
Vorstand
Joachim Salzmann
Lohr a.Main
Vorstand
Margit Nätscher
Lohr a.Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 18.06.1979 zuletzt geändert am 16.11.2000
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurden insbesondere geändert: §§ 1 (Name, Wesen und Sitz), 7 (Der Vorstand), 10 (Gesetzliche Vertretung), 14 (Genehmigungspflicht). Der Name des Vereins ist geändert.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 17.10.1979. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01. Januar 2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 56 ff SB;
Beschluss Bl. 81 R SB; Neue Satzung Bl. 103 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.