Handelsregister · VR 457

Chronologischer Auszug

"Caritas - Sozialstation St. Elisabeth e.V. Aschaffenburg" · Amtsgericht Aschaffenburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 03.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
"Caritas - Sozialstation St. Elisabeth e.V. Aschaffenburg"

b)
Aschaffenburg
a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam,
darunter immer der 1. oder 2.Vorsitzende. Zu folgenden
Beschlüssen und Rechtsgeschäften ist die schriftliche
Genehmigung des Ortsordinarius erforderlich: a)
Errichtung von Planstellen, zu deren Finanzierung
Zuschüsse aus kirchlichen Mitteln benötigt werden b)
Gundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 100.000
DM, ausgenommen hiervon sind Erbschaften und
Schenkungen. c) Die Aufnahme und Hergabe von
Darlehen über 100.000 DM d) Die Übernahme von
Bürgschaften. e) Die Erhebung von Klagen, soweit sich
diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb
ergeben. Die Vorstandschaft ist beschlussfähig wenn
mindestens drei Mitglieder anwesend sind, darunter der
1. oder 2. Vorsitzende.

b)
2.Vorsitzender:
Hartlaub, Arnold, Pfarrer, Aschaffenburg
Vorstandsmitglied:
Bokr, Gabriele, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
1.Vorsitzender:
Orschler, Berthold, Unternehmensberater, Stockstadt
Vorstandsmitglied:
Dr. Schneider, Rolf, Professor, Haibach, *XX.XX.XXXX
Vorstandsmitglied:
Streib, Alfred, Dipl. Theologe, Aschaffenburg,
*XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 12.12.1978 zuletzt geändert am 29.11.2000
a)
18.07.2002
Forkel

b)
Tag der ersten Eintragung:
19.02.1979.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 31 So.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2011 hat die Änderung des § 2 (Zweck) der Satzung
beschlossen.
a)
14.04.2011
Hörst

b)
Satzung Bl. 47 ff SB; Protokoll Bl.
43-46 SB;
3a)
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam,
darunter immer der 1. oder 2.Vorsitzende.
Zu folgenden Beschlüssen und Rechtsgeschäften ist die
schriftliche Genehmigung des Ortsordinarius
erforderlich:
a) Errichtung von Planstellen, zu deren Finanzierung
Zuschüsse aus kirchlichen Mitteln benötigt werden
b) Gundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als
500.000 EUT ausgenommen hiervon sind Erbschaften
und Schenkungen.
c) Die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über
200.000 EUR
d) Die Übernahme von Bürgschaften.
e) Die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus
dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben. Die
Vorstandschaft ist beschlussfähig wenn mindestens drei
Mitglieder anwesend sind, darunter der 1. oder 2.
Vorsitzende.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.03.2014 hat die Änderung des § 14 (Genehmigungen)
der Satzung beschlossen.
a)
15.09.2014
Friedel

b)
Satzung Bl. 57 SB;
4b)
Ausgeschieden:
2.Vorsitzender:
Hartlaub, Arnold, Pfarrer, Aschaffenburg
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Heim, Martin, Pfarrer, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
Personendaten geändert, nun:
1.Vorsitzender:
Orschler, Berthold, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
a)
14.08.2017
Spitzer
5b)
Ausgeschieden:
Vorstandsmitglied:
Bokr, Gabriele, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorstandsmitglied:
Prof. Dr. Schneider, Rolf, Professor, Haibach,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstandsmitglied:
Dr. Schupp, Norbert, Aschaffenburg, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorstandsmitglied:
Dr. Paul, Alfred, Rodgau, *XX.XX.XXXX
a)
24.08.2020
Förster

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.