Zwei Personen des Vorstandes vertreten gemeinsam, darunter der 1. oder 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf zu folgenden Beschlüssen der Genehmigung des Ortsordinarius, welche über den zuständigen Kreiscaritasverband zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 60.000 DM, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 60.000 DM, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Ottmar Pottler
Ebelsbach
Vorstand
Erik Wunder
Ebelsbach, OT Steinbach
Vorstand
Manuel Virnekäs
Ebelsbach, OT Steinbach
Vorstand
Katharina Schmitt
Ebelsbach, OT Steinbach
Vorstand
Anna Preller
Ebelsbach OT Gleisenau
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 26.12.1954 zuletzt geändert am 18.10.1998
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand besteht aus dem 1. u. 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassier und dem jeweils zuständigen kath. Pfarrer kraft Amtes, sowie einem weiteren Mitglied, wenn der Pfarrer in ein anderes Vorstandsamt gewählt worden ist.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.02.1955. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 19 ff. SB;
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