Zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Die Genehmigung des Ortsordinarius ist erforderlich für: Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden; Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 30.000,00 DEM; die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 30.000,00 DEM; die Übernahme von Bürgschaften; die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Volker Benkert
Schwanfeld
Vorstand
Manuela Schmitt
Waigolshausen
Vorstand
Eva Luise Selzam
Waigolshausen
Vorstand
Constanze Jacobi-Kretz
Waigolshausen
Vorstand
Stefan Keller
Waigolshausen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 05.06.1910 zuletzt geändert am 14.02.2000
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 02.07.1910. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 114 So.
Protokoll Bl. 126 ff SB;
Protokoll Bl. 134 f SB;
Protokoll Bl. 137 ff SB;
Protokoll Bl. 144 ff SB;
Protokoll Bl. 151 ff SB;
Protokoll Bl. 164 ff SB;
Protokoll Bl. 173 ff SB;
Protokoll Bl. 183ff SB;
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.