Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam, darunter immer der 1. oder 2. Vorsitzende. Der Vorstand bedarf zu folgenden Beschlüssen der schriftlichen Genehmigung des Ortsordinarius, die über den zuständigen Kreiscaritasverband zu beantragen ist: a) Errichtung von Planstellen, soweit Zuschüsse zu deren Finanzierung aus kirchlichen Mitteln benötigt werden, b) Grundstücksgeschäfte im Umfang von mehr als 15.000,-- Euro, c) die Aufnahme und Hergabe von Darlehen über 15.000,-- Euro, d) die Übernahme von Bürgschaften, e) die Erhebung von Klagen, soweit sich diese nicht aus dem laufenden Geschäftsbetrieb ergeben.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Birgit Scholl
Eltmann-Limbach
Vorstand
Gabriele Fösel
Limbach
Vorstand
Kerstin Reitz
Eltmann
Vorstand
Jens Pickel
Eltmann, OT Limbach
Vorstand
Uwe Beck
Eltmann-Limbach
Vorstand
Beate Anni Wiemann
Eltmann, OT Limbach
Vorstand
Fabienne Birgit Mahler
Eltmann, OT Limbach
Vorstand
Bernhard Siegfried Öchsner
Eltmann
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 15.12.1963 zuletzt geändert am 20.11.1999
Die Mitgliederversammlung vom 03.04.2011 hat die Änderung der §§ 3 Abs.4 (Auslagenersatz) und 14 Abs.1 (Beschränkung der allg. Vertretungsregelung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 30.11.2020 hat die Änderung des § 7 (Die Vorstandschaft) der Satzung beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: . Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Vermerk in Spalte 4 b) der lfd. Nummer 1) von Amts wegen gelöscht.
Satzung Bl. 49 ff SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 97-100 SB.
Satzung Bl. 122-129 SB; Beschluss Bl. 121 SB;
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