Der Vorstand besteht aus zwei hauptamtlichen Vorstandsmitgliedern. Vertretungsberechtigt sind zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Bevollmächtigten. Der Vorstand kann den von ihm bestimmten Personen Vollmacht erteilen. Wird die Vollmacht öffentlich beglaubigt (§ 129 BGB) oder öffentlich beurkundet, ist die Zustimmung des Aufsichtsrats zu der Vollmachterteilung erforderlich. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter des Caritasverband Heidelberg e.V. mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim VR 330005) und der Caritas-Altenhilfe Heidelberg gGmbH mit Sitz in Heidelberg (Amtsgericht Mannheim HRB 718595) Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Bernhard Martin
Eberbach
Vorstand
Susanna Maria Re
Frankfurt am Main
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 29.05.1974 in Neufassung vom 07.05.2013.
Die Mitgliederversammlung vom 25.11.2014 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Organisation des Verbandes), § 5 (Zweck und Aufgaben des Verbandes), § 6 (Mitglieder des Verbandes), § 15 (Mitgliederversammlung), § 17 (Innere Ordnung u. Sitzungen der Mitgliederversammlung), § 23 (Übergangsregelung) beschlossen.
Die Vertreterversammlung vom 12.05.2025 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Am 10.11.2025 hat der Aufsichtsrat als Nachtrag die Änderung der Satzung in § 5 (Mitgliedschaft) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 23.09.2014.
Tag der ersten Eintragung: 17.04.1975
Satzung: Sonderband 1 Blatt 49 ff.
Neufassung der Satzung: Sonderband 1 Blatt 125 ff.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.