Handelsregister · VR 20237 früher Amtsgericht Delbrück

Chronologischer Auszug

CARITAS-Altenzentrum Hövelhof e. V. · Amtsgericht Paderborn

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 17.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CARITAS-Altenzentrum Hövelhof e. V.

b)
Hövelhof
a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus 4
Personen: dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden
Vorsitzenden und 2 Beisitzern. Jeweils 2
Vorstandsmitglieder, darunter stets der Vorsitzende oder
der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein
gemeinsam.

b)
Vorstand:
Ahring, Burkhard, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Vorsitzender:
Heckmann, Klaus, Halle, *XX.XX.XXXX
Stellvertretende Vorsitzende:
Schmidt, Rita, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Brinksmeyer, Bärbel, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 03.07.1992 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 06.03.2008 geändert und insgesamt neu gefaßt.
a)
17.04.2009
Schneider

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.09.1992
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an die
Stelle des bisherigen
Registerblattes (Amtsgericht
Delbrück VR 0237) getreten.
Freigegeben am 17.04.2009.
2b)
Nicht mehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Schmidt, Rita, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
stellvertretende Vorsitzende:
Brinksmeyer, Bärbel, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Sielenkämper, Clemens, Paderborn, *XX.XX.XXXX
a)
09.08.2013
Lutze
3a)
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
einem weiteren Vorstandsmitglied. Jeweils 2
Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der
stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein
gemeinsam.
Folgende Rechtsgeschäfte bzw. Rechtsakte des
Vorstandes bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
vorherigen Zustimmung des Verwaltungsrates:
a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten;
b) der Erwerb, die Veräußerung und die Veränderung
von Beteiligungen;
c) Errichtung, Übernahme oder Schließung von
Einrichtungen;
d) Übernahme der Betriebsführung oder der
Betriebsträgerschaft von Einrichtungen;
e) Aufnahme und Gewährung von Krediten und Darlehen
ab einer Wertgrenze von mehr als 100.000,00 € im
Einzelfall;
f) Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte mit einem
Geschäftswert von über 50.000,00 € im Einzelfall;
g) Bestellung eines Geschäftsführers (§ 16 Abs. 4)
einschließlich Abschluss des entsprechenden Dienst-
/Arbeitsvertrages;
h) Abschluss und Änderung oder Aufhebung von
Gestellungsverträgen sowie Bestellungen eines
Seelsorgers;
i) Abgabe von Bürgschafts-, Patronats- oder
Garantieerklärungen;
j) Beschlüsse über endgültige Planungs- und
Finanzierungskonzepte zur Erreichung des
Vereinszwecks;
k) Beschlüsse über Satzungsänderungen oder die
Auflösung des Vereins.

Folgende Beschlüsse bedürfen zu ihrer
Rechtswirksamkeit der vorherigen Zustimmung des
Erzbischöflichen Generalvikariats in Paderborn:
a) der Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von
Grundstücken;
b) der Erwerb, die Veräußerung und die Veränderung
von Beteiligungen;
c) die Gründung von Rechtsträgern, insbesondere
Gesellschaften;
d) die Aufnahme oder Gewährung von Krediten oder
Darlehen mit einem Gegenstandswert von mehr als
100.000,00 Euro im Einzelfall;
e) Miet-, Pacht-, Leasing- und Leihgeschäfte, die
unbefristet geschlossen werden und deren
Nutzungsentgelt auf das Jahr berechnet 100.000,00
Euro übersteigt;
f) der Abschluss, die Änderung und die Beendigung von
Anstellungsverträgen der Leitung der Einrichtung
(Heimleitung, Pflegedienstleitung, Verwaltungsleitung);
g) Bestellung hauptamtlicher Mitglieder des Vorstandes
einschließlich der Festlegung der vertraglichen
Regelungen;
h) Errichtung, Übernahme oder Schließung von
Einrichtungen:
i) die Übernahme der Betriebsträgerschaft oder der
Betriebsführung von Einrichtungen;
j) die Änderung oder Aufhebung von
Gestellungsverträgen sowie die Bestellung eines
Seelsorgers;
k) die Änderung der Satzung und/oder des Zwecks des
Vereins sowie die Auflösung des Vereins.

b)
Nicht mehr
stellvertretende Vorsitzende:
Brinksmeyer, Bärbel, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Sielenkämper, Clemens, Paderborn, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Ahring, Burkhard, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
stellvertretende Vorsitzende:
Stricker, Monika, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Piskol, Mechthild, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 15.11.2016 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
19.10.2017
Sentler

b)
Satzung Blatt 203 ff. des
Sonderbandes
4b)
Nunmehr
stellvertretender Vorsitzender:
Heckmann, Klaus, Halle, *XX.XX.XXXX
Nunmehr
Vorsitzende:
Stricker, Monika, Bielefeld, *XX.XX.XXXX
a)
14.11.2018
Sentler
5b)
Nunmehr
Stellvertretende Vorsitzende:
Piskol, Mechthild, Hövelhof, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dusch, Anna, Bad Lippspringe, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
stellvertretender Vorsitzender:
Heckmann, Klaus, Halle, *XX.XX.XXXX
a)
13.08.2020
Sentler

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.