Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
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Der Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus folgenden Personen: 1. dem 1. Vorsitzenden, 2. dem 2. Vorsitzenden, 3. dem Schatzmeister, 4. dem Schriftführer. Gemäß § 26 BGB wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich von zwei Mitgliedern des Vorstands, darunter muß immer der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende sein, vertreten.
Tag der ersten Eintragung: 10.08.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 26.08.2004.
Satzung Blatt 35 ff. HB
Anmeldung Blatt 1 ff. SB
Satzung
Satzung vom 01.05.1993 zuletzt geändert am 05.03.1994
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