Die Entwicklung und der Vertrieb von Musiksoftware.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Christiane Ernst
Söhrewald
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen Vorstand
Dominik Hörnel
Karlsruhe
Prokurist(in)
Bettina Schmid-Rabe
Kassel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.08.2010.
Die Hauptversammlung vom 29.06.2019 hat die Änderung der Satzung in den §§ 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), 5 (Vorstand), 10 ( Vergütung des Aufsichtsrats), 11 (Hauptversammlung), 12 (Teilnahme, Stimmrechtsausübung), 14 (Vorsitzender der Hauptversammlung), 15 (Beschlussfassung) und 16 (Jahresabschluss) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der capella-software GmbH mit dem Sitz in Söhrewald (Amtsgericht Kassel, HRB 5589).
Freitext
Fall 4
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.