Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der Postproduktion, der Tonnachbearbeitung, des Colorgrading sowie der Special Effects für Film, Fernsehen und jegliche Form von Bewegtbild.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manuel Meloh
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Knut Kremling
Köln
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17.7.2001
Die Gesellschafterversammlung vom 18.09.2002 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,-- Euro beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung hat am 03.01.2024 beschlossen,
die Firma und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 1 zu ändern,
des Weiteren wurde beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens und entsprechend den Gesellschaftsvertrag in § 2 zu ändern.
Mit der CAPE CROSS Studio- und Filmlichtgesellschaft mbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 34584) als herrschendem Unternehmen ist am 14.02.2022 ein Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 26.04.2022 zugestimmt.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.