Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen und die Geschäftsführung für eintschlägige Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft Canton Elektronik GmbH + Co. KG.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen, soweit es sich hierbei um Geschäfte mit der Canton Elektronik Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Co. handelt.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Günther Seitz
Usingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Christoph Kraus
Frankfurt am Main
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 25.07.1972 zuletzt geändert am 13.04.1999
Die Gesellschafterversammlung vom 20.01.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) , 3 (Stammkapital) und mit ihr die Umstellung des Stammkapitals auf Euro sowie gleichzeitig eine Erhöhung des Stammkapitals um 0,73 EUR sowie 987 beschlossen.
Außerdem wurden die §§ 8 (Geschäftsführer), 9 (Gesellschafterbeschlüsse), 14 (Bekanntmachungen), und 15 (Schlussbestimmungen) geändert.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Gesellschaftsvertrag Blatt 150 ff Sonderband
Fall 3
Zuständigkeit des Registergerichts zum 01.01.2012 geändert durch das Gesetz zur Änderung gerichtsorganisatorischer Regelungen vom 16.09.2011; bisher Amtsgericht Bad Homburg, nunmehr Amtsgericht Königstein.
Fall 5
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 10
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.