Handelsregister · HRB 12300
Chronologischer Auszug
Cannabis Science Europe GmbH · Amtsgericht Aschaffenburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Cannabis Science Europe GmbH b) Neunkirchen-Richelbach Geschäftsanschrift: Hauptstraße 41, 63930 Neunkirchen- Richelbach c) die Forschung, Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb und Handel von Hanfprodukten sowie Waren und Leistungen jeglicher Art, insbesondere von Lebensmitteln, Getränken, Nahrungsergänzungsmitteln, medizinischen Produkten und Grundstoffen für deren Herstellung sowie die Beratung, Betreuung und Initiierung von Projekten und Unternehmen | 25.000,00 EUR a) | Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dupetit, Alfredo, Neunkirchen-Richelbach, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 26.09.2012. | a) 03.01.2013 Dr. Roth | |
| 2 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 03.09.2019 (Az. 613 IN 251/19) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 04.09.2019 Spitzer | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 19.11.2019 (Az. 651 IN 251/19) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen nach § 65 GmbHG. | a) 20.11.2019 Förster | ||||
| 4 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 01.03.2022 (Az. 651 IN 251/19) nach Schlussverteilung aufgehoben. | a) 28.03.2022 Hörst |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.