Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Präsidenten, dem Stellvertreter und bis zu drei weiteren Mitgliedern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. Der Präsident vertritt den Verein einzeln. Die Mitgliederversammlung ist für den An- und Verkauf sowie Belastung von Grundstücken, Beteiligung an Gesellschaften und die Aufnahme von Darlehen ab 500.000 EUR zuständig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Paul-Lukas Johannes Good
Bad Ragaz/Schweiz
274
Camille Stephane Roseau
Zürich/Schweiz
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
009
Satzung zuletzt geändert am: 2024-12-18
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