Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus Präsident und Vizepräsident.
Vorstandsmitglieder können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit dem Verein vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Fall 1
Satzung Blatt 30 - 41 Sonderband
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 10.10.2024 mit Nachtrag vom 24.01.2025.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.