Handelsregister · HRB 26857

Chronologischer Auszug

CAN Gastro und Kfz UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Nürnberg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
CAN Gastro und Kfz UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Nürnberg
Geschäftsanschrift:
Wettersteinstr. 43, 90471 Nürnberg

c)
Automatenaufstellung sowie
Gastroeinrichtungen, Betrieb von
Gastronomie- und Restauranteinrichtungen,
Handel mit gebrauchten Kfz und Kfz-
Aufbereitung.
100,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Kece, Cuma, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2010.
a)
28.09.2010
Dr. Weuster
2b)
Ausgeschieden:
Geschäftsführer:
Kece, Cuma, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
Bestellt:
Geschäftsführer:
Kece, Ali, Nürnberg, *XX.XX.XXXX
a)
30.01.2014
Meckl
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Nürnberg vom 22.05.2015 (Az. 820 IN 46/15)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.06.2015
Christl
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch
Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.06.2015 (Az.
820 IN 46/15) aufgehoben worden.
a)
18.06.2015
Christl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.