Handelsregister · HRB 26857
Chronologischer Auszug
CAN Gastro und Kfz UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Nürnberg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) CAN Gastro und Kfz UG (haftungsbeschränkt) b) Nürnberg Geschäftsanschrift: Wettersteinstr. 43, 90471 Nürnberg c) Automatenaufstellung sowie Gastroeinrichtungen, Betrieb von Gastronomie- und Restauranteinrichtungen, Handel mit gebrauchten Kfz und Kfz- Aufbereitung. | 100,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Kece, Cuma, Nürnberg, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 13.09.2010. | a) 28.09.2010 Dr. Weuster | |
| 2 | b) Ausgeschieden: Geschäftsführer: Kece, Cuma, Nürnberg, *XX.XX.XXXX Bestellt: Geschäftsführer: Kece, Ali, Nürnberg, *XX.XX.XXXX | a) 30.01.2014 Meckl | ||||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 22.05.2015 (Az. 820 IN 46/15) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.06.2015 Christl | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Anordnung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 11.06.2015 (Az. 820 IN 46/15) aufgehoben worden. | a) 18.06.2015 Christl |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.