Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder bestimmen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tim Schneider
Paderborn
Vorstand
Alexander Hill
Paderborn
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 19.07.1993 und gemäß Beschluss der Mitgliederversammlungen vom 03.08.1999, 18.04.2000 und 24.04.2001 geändert.
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), die Mitgliederversammlung vom 12.04.2005 in § 2 (Zweck des Vereins) und § 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.08.2006 hat die Änderung der Satzung in § 9 (Amtsdauer des Vorstandes) und 11 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 13.04.2010 hat die Änderung der Satzung in § 10 (Vorstandsübergabe) und die Mitgliederversammlung vom 12.08.2010 die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereines) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 10.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Der Zweck des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Der Zweck des Vereines), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 7 (Der Vorstand) sowie in § 12 (Mitgliederversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 29.09.1993 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 01.12.2004.
Satzung Blatt 136 ff. des Sonderbandes
satzungsändernder Beschluss Blatt 174 ff. des Sonderbandes
allgemeine Vertretungsregelung von Amts wegen ergänzt
Satzung Blatt 136 ff. des Sonderbandes
Satzung Blatt 187 ff. des Sonderbandes
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.