Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus zwei bis fünf Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein. Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst abschließen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
274
Carsten Halmanseder
Berlin
274
Doreen Rothe
Berlin
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.