Handelsregister · VR 30484

Chronologischer Auszug

Calvary Chapel Grünstadt e.V. · Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Calvary Chapel Grünstadt

b)
Grünstadt
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
2. Vorsitzender:
Kohl, Markus, Fliesenlegermeister, Grünstadt
1. Vorsitzender:
Weber, Günther, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung ist errichtet am 14.05.1997 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der
Mitgliederversammlung vom 16.10.2001 geändert.

b)
Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder und
der Vorstandsvorsitzende anwesend sind.
Der Vorstand beschließt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.
Bei Gleichheit der Stimmen gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.
a)
07.04.2006
Foust

b)
Tag der ersten Eintragung:
29.10.1997

Satzung Bl. 43-55

Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und an die Stelle des bisherigen
Registerblattes VR 484 GR
getreten.
Freigegeben am 07.04.2006.
2a)
Die Mitgliederversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 11
(Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
15.05.2012
Fuchs

b)
Fall 2
3a)
Calvary Chapel Grünstadt e.V.
b)
Geburtsdatum ergänzt:
2. Vorsitzender:
Kohl, Markus, Grünstadt, *XX.XX.XXXX
Gewählt als:
weiterer Vorstand:
Kaiser, Simon, Tiefenthal, *XX.XX.XXXX
Gewählt als:
weiterer Vorstand:
Dyck, Arthur, Ebertsheim, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2022
Fuchs

b)
Fall 3
Rechtsformzusatz von Amts
wegen ergänzt.
4b)
Nicht mehr
weiterer Vorstand:
Dyck, Arthur, Ebertsheim, *XX.XX.XXXX
a)
21.12.2023
Fuchs

b)
Fall 4

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.