Handelsregister · PR 99

Chronologischer Auszug

Cagen Youngness Prof. Dr. Marx & Partner Wissenschaftler · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 05.01.2025

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitz, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstanda) Allgemeine Vertretungsregelung b) Partner, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Rechtsform b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Cagen Youngness Prof. Dr. Marx & Partner Wissenschaftler

b)
Berlin

c)
Gegenstand und Zweck der Partnerschaft ist:
Im Kundenauftrag gegebene Erkenntniserarbeitungen
- unter objektiv nachvollziehbaren Methoden durchführen. Als Kunden kommen in Betracht: Institutionen, Unternehmen, Verlage und Personen.

Beide Partner streben an, sich auf die Wissensgebiete der Biochemie, Physiologie und Ernährungswissenschaft zu spezialisieren. Abhängig von den jeweiligen
Fragestellungen, erstellen die Partner wissenschaftliche Gutachten oder informieren die Kunden in Seminaren oder
Gesprächen.

In Auftrag gegebene Fragestellungen und selbst initiierte Wissensfragen werden mit objektiven, wissenschaftlichen Methoden bearbeitet und ausgewertet.
Der Aufwand und die Form der Erkenntniserarbeitung
wird mit den Kunden vereinbart.
Die gewonnenen Erkenntnisse werden in Gutachten
sowie informierenden Seminaren und Gesprächen
vermittelt.
b)
Partner :
1.
Prof. Dr. Marx, Gerhard, Wissenschaftler, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten

Partner :
2.
Marx, Axel, Wissenschaftler, Düsseldorf
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
a)
Partnerschaft
a)
12.07.2004
Hübscher
b)
Tag der ersten Eintragung
22.12.1998

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.