Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand nach § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von mehr als 1.500,00 EUR oder einer Vertragsdauer über 6 Monate bedarf es eines Vorstandsbeschlusses.
Satzung Blatt 4 - 8
Änderungsbeschluss: Blatt 13
Tag der ersten Eintragung: 01.10.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes VR 915 Amtsgericht Nordhorn getreten. Freigegeben am 25.09.2006.
Satzung Blatt 39 - 43 der Akten
Satzung Blatt 56-60 der Akten
Satzung
Satzung vom 19.08.2004 zuletzt geändert am 20.09.2004
Die Mitgliederversammlung vom 08.06.2010 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck, Aufgaben des Vereins), § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 13 (Auflösung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 04.06.2013 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und 4 (Beendigung der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.