Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Ist der Alleingesellschafter zugleich einziger Geschäftsführer, so ist er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Carsten Weißenfels
Wuppertal
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Monika Strecker
Düsseldorf
Einzelprokura Prokurist(in)
Bruno Albrecht
Düsseldorf
Einzelprokura
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 17. Dezember 1982, später geändert
Die Gesellschafterversammlung vom 17. November 2003 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 2 und mit ihr die Sitzverlegung von Düsseldorf (bisher AG Düsseldorf HRB 17927) nach Neuss beschlossen.
Freitext
Beschluss Blatt 113 ff. Sonderband
Gesellschaftsvertrag Blatt 118 ff. Sonderband
Lfd. Nr. 1 Sp. 3 von Amts wegen berichtigt.
Entsprechend § 319 ZPO von Amts wegen eingetragen: Nummer 1 Spalte 2 a) Eintragung vom 06. Mai 2004 berichtigt in: Café Qvadro Betriebsgesellschaft mbH
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 5 von Amts wegen berichtigt.
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