Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus der/dem 1. Vorsitzenden, der/dem stellvertretenden Vorsitzenden, der/dem Kassenwart/in und der/ dem Schriftführer/in. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter der 1. Vorsitzende oder der stellv. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam.
Satzung Blatt 7-10 der Akten
Tag der ersten Eintragung: 04.02.2003 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV neugefasst worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 05.07.2006.
Beschluss Blatt 22 ff. der Akten
Satzung
Satzung vom 16.12.2002
Die Mitgliederversammlung vom 23.07.2006 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name) beschlossen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.