Handelsregister · VR 6627
Chronologischer Auszug
C3 Home e.V. · Amtsgericht Leipzig
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) C3 Leipzig e.V. b) Leipzig | a) Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes: 1. Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Verein zu Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten 2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-, Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten mit einer Vertragslaufdauer von mehr als 6 Monaten oder einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 800,00 EUR 3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten jeglicher Art 4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art 5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen. b) Vorsitzender: Thielmann, Mattis, Leipzig, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Thielmann, Mareen, Leipzig, *XX.XX.XXXX Stellvertretender Vorsitzender: Maurer, Tobias, Biebertal, *XX.XX.XXXX | a) eingetragener Verein Satzung errichtet am 03.05.2018. | a) 04.06.2018 Goder b) Satzung Bl. 5-8 SB |
| 2 | a) Geändert, nun: Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden allein oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes: 1. (gestrichen) 2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-, Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten mit einer Vertragslaufdauer von mehr als 6 Monaten oder einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 800,00 EUR 3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten jeglicher Art 4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art 5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen. b) Ausgeschieden: Stellvertretender Vorsitzender: Maurer, Tobias, Biebertal, *XX.XX.XXXX Bestellt: Stellvertretender Vorsitzender: Wiederänders, Daniel, Leipzig, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der Satzung beschlossen. | a) 18.08.2021 Ertel b) Beschluss Bl. 11-12 SB Satzung Bl. 13-17 SB | |
| 3 | b) Wohnort geändert; von Amts wegen eingetragen zum Stellvertretender Vorsitzender: Wiederänders, Daniel, Waldenburg, *XX.XX.XXXX | a) 01.11.2021 Ertel | ||
| 4 | b) Wohnort geändert, nun: Vorsitzender: Thielmann, Mattis, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX Wohnort geändert, nun: Stellvertretender Vorsitzender: Thielmann, Mareen, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX | a) 11.09.2024 Goder | ||
| 5 | a) C3 Home e.V. | a) Geändert, nun: Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung des gesamten Vorstandes: 1. Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Verein zu Leistungen von mehr als 10.000,00 EUR verpflichten. 2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-, Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten mit einer Vertragsdauer von mehr als 6 Monaten oder einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 800,00 EUR. 3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten jeglicher Art. 4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art. 5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern. Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. b) Der Name des Vereins ist geändert. | a) 28.10.2024 Goder b) Beschluss Bl. 22 SB Neue Satzung Bl. 23-26 SB |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.