Handelsregister · VR 6627

Chronologischer Auszug

C3 Home e.V. · Amtsgericht Leipzig

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
C3 Leipzig e.V.

b)
Leipzig
a)
Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden allein
oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden
gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung
des gesamten Vorstandes:
1. Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Verein zu
Leistungen von mehr als 5.000,00 EUR verpflichten
2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-,
Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die
den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten
mit einer Vertragslaufdauer von mehr als 6 Monaten
oder einer monatlichen Verpflichtung von mehr als
800,00 EUR
3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder
Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten
jeglicher Art
4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art
5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern.
Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen
Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen
der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen.

b)
Vorsitzender:
Thielmann, Mattis, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Thielmann, Mareen, Leipzig, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Maurer, Tobias, Biebertal, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Satzung errichtet am 03.05.2018.
a)
04.06.2018
Goder

b)
Satzung Bl. 5-8 SB
2a)
Geändert, nun:
Der Verein wird entweder durch den Vorsitzenden allein
oder durch die beiden stellvertretenden Vorsitzenden
gemeinschaftlich vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist
befugt, im Namen des Vereins mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
vorzunehmen.

Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung
des gesamten Vorstandes:
1. (gestrichen)
2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-,
Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die
den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten
mit einer Vertragslaufdauer von mehr als 6 Monaten
oder einer monatlichen Verpflichtung von mehr als
800,00 EUR
3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder
Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten
jeglicher Art
4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art
5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern.
Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen
Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen
der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen.

b)
Ausgeschieden:
Stellvertretender Vorsitzender:
Maurer, Tobias, Biebertal, *XX.XX.XXXX

Bestellt:
Stellvertretender Vorsitzender:
Wiederänders, Daniel, Leipzig, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.04.2021 hat die Änderung des § 9 (Vorstand) der
Satzung beschlossen.
a)
18.08.2021
Ertel

b)
Beschluss Bl. 11-12 SB
Satzung Bl. 13-17 SB
3b)
Wohnort geändert; von Amts wegen eingetragen zum
Stellvertretender Vorsitzender:
Wiederänders, Daniel, Waldenburg, *XX.XX.XXXX
a)
01.11.2021
Ertel
4b)
Wohnort geändert, nun:
Vorsitzender:
Thielmann, Mattis, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX
Wohnort geändert, nun:
Stellvertretender Vorsitzender:
Thielmann, Mareen, Limbach-Oberfrohna, *XX.XX.XXXX
a)
11.09.2024
Goder
5a)
C3 Home e.V.
a)
Geändert, nun:
Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied allein
vertreten. Jedes Vorstandsmitglied ist befugt, im Namen
des Vereins mit sich im eigenen Namen oder als
Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.

Folgende Rechtsgeschäfte bedürfen der Zustimmung
des gesamten Vorstandes:
1. Rechtsgeschäfte, die im Einzelfall den Verein zu
Leistungen von mehr als 10.000,00 EUR verpflichten.
2. Abschluss, Änderung oder Aufhebung von Miet-,
Pacht-, Leasingverträgen oder anderen Verträgen, die
den Verein zu wiederkehrenden Leistungen verpflichten
mit einer Vertragsdauer von mehr als 6 Monaten oder
einer monatlichen Verpflichtung von mehr als 800,00
EUR.
3. Inanspruchnahme oder Gewährung von Krediten oder
Sicherheitsleistungen oder Wechselverbindlichkeiten
jeglicher Art.
4. Übernahme von Bürgschaften jeder Art.
5. Einstellung und Entlassung von Arbeitnehmern.
Bewilligung von Gehaltserhöhungen und zusätzlichen
Vergütungen. Hiervon ausgenommen sind Anpassungen
der Gehälter entsprechend der üblichen Tariferhöhungen.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.07.2024 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

b)
Der Name des Vereins ist geändert.
a)
28.10.2024
Goder

b)
Beschluss Bl. 22 SB
Neue Satzung Bl. 23-26 SB

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.