Handelsregister · HRB 102551

Chronologischer Auszug

C. Volker Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Hannover

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 09.03.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
C. Volker Steuerberatungsgesellschaft mbH

b)
Bad Pyrmont

c)
für die Steuerberatungsgesellschaft
gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen
Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. 57 Abs. 3
StBerGB. Tätigkeiten, die mit dem Beruf
des Steuerberaters nicht vereinbar sind,
insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v.
§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen.
Die Gesellschaft darf
Zweigniederlassungen errichten, soweit die
berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür
erfüllt sind. Leiter der
Zweigniederlassungen muss ein
Steuerberater sein.
25.000,00
EUR
a)
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere
Geschäftsführer.
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
Den Geschäftsführern kann jeweils
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den
Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis
erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit
sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines
Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Wird die Gesellschaft durch einen
Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser
Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch
zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit
einem Prokuristen vertreten, muss der bzw. einer
der Geschäftsführer Steuerberater sein. Die
Gesellschafterversammlung darf nur
Geschäftsführern, die Steuerberater sind,
Einzelvertretungsbefugnisse erteilen. Sind zwei
Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer
Steuerberater ist, muss diesem
Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden.

b)
Geschäftsführer:
Volker, Cornelius, Dipl.-Ökonom, Hameln,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt;
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2005
a)
07.06.2006
Kaufmann

b)
Ges. - Bl. 4 ff. SB

Tag der ersten
Eintragung: 29.11.2005
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
07.06.2006.
2b)
Hameln
Geschäftsanschrift:
164er Ring 16, 31785 Hameln
b)
Personenbezogene Daten von Amts wegen
berichtigt, nun:
Geschäftsführer:
Volker, Cornelius, Hameln, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und
mit ihr die Sitzverlegung nach Hameln beschlossen.
a)
13.03.2013
Hübner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.