Handelsregister · HRB 102551
Chronologischer Auszug
C. Volker Steuerberatungsgesellschaft mbH · Amtsgericht Hannover
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) C. Volker Steuerberatungsgesellschaft mbH b) Bad Pyrmont c) für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlichen zulässigen Tätigkeiten gemäß § 33 i.V.m. 57 Abs. 3 StBerGB. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG sowie Handelsund Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassungen muss ein Steuerberater sein. | 25.000,00 EUR | a) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Den Geschäftsführern kann jeweils Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Den Geschäftsführern kann jeweils die Befugnis erteilt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Wird die Gesellschaft durch einen Geschäftsführer allein vertreten, muss dieser Steuerberater sein. Wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten, muss der bzw. einer der Geschäftsführer Steuerberater sein. Die Gesellschafterversammlung darf nur Geschäftsführern, die Steuerberater sind, Einzelvertretungsbefugnisse erteilen. Sind zwei Geschäftsführer bestellt, von denen nur einer Steuerberater ist, muss diesem Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. b) Geschäftsführer: Volker, Cornelius, Dipl.-Ökonom, Hameln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 29.09.2005 | a) 07.06.2006 Kaufmann b) Ges. - Bl. 4 ff. SB Tag der ersten Eintragung: 29.11.2005 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 07.06.2006. | |
| 2 | b) Hameln Geschäftsanschrift: 164er Ring 16, 31785 Hameln | b) Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Geschäftsführer: Volker, Cornelius, Hameln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.01.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung nach Hameln beschlossen. | a) 13.03.2013 Hübner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.