Handelsregister · HRA 29965
Chronologischer Auszug
C V M Liegenschaften e.K. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) C V M Liegenschaften e.K. b) Berlin | b) Inhaber: 1. Schmeißer, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin | a) Einzelunternehmen | a) 03.02.2005 Göllnitz b) Tag der ersten Eintragung 07.07.1999 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.07.2006 (AZ: 36s IN 1446/06) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 12.07.2006 Wagner | |||
| 3 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.09.2006 (AZ: 36s IN 1446/06) aufgehoben. | a) 18.09.2006 Wagner b) Beschluss Bl.12 | |||
| 4 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26.11.2008 (AZ: 36s IN 3413/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 01.12.2008 Salein | |||
| 5 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.12.2008 (AZ: 36s IN 3413/08) aufgehoben. Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.12.2008 (AZ: 36s IN 5247/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 19.12.2008 Salein | |||
| 6 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg am 14.08.2009 (AZ: 36s IN 2630/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 26.08.2009 Pacholke | |||
| 7 | b) Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.09.2017 (AZ: 36s IN 2630/09) wegen Masseunzulänglichkeiten gemäß § 211 InsO eingestellt worden. | a) 19.09.2017 Tritthart |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.