Handelsregister · HRA 29965

Chronologischer Auszug

C V M Liegenschaften e.K. · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
C V M Liegenschaften e.K.

b)
Berlin
b)
Inhaber:
1.
Schmeißer, Mario, *XX.XX.XXXX, Berlin
a)
Einzelunternehmen
a)
03.02.2005
Göllnitz
b)
Tag der ersten Eintragung
07.07.1999

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden und dabei
an die Stelle des
bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.07.2006
(AZ: 36s IN 1446/06) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des
Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
12.07.2006
Wagner
3b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 12.09.2006 (AZ: 36s IN 1446/06) aufgehoben.
a)
18.09.2006
Wagner
b)
Beschluss Bl.12
4b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg vom 26.11.2008
(AZ: 36s IN 3413/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des
Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
01.12.2008
Salein
5b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.12.2008 (AZ: 36s IN 3413/08) aufgehoben.
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch
Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom
11.12.2008 (AZ: 36s IN 5247/08) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
19.12.2008
Salein
6b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss
des Amtsgerichts Charlottenburg am 14.08.2009 (AZ:
36s IN 2630/09) das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
26.08.2009
Pacholke
7b)
Das Insolvenzverfahren ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.09.2017 (AZ: 36s IN
2630/09) wegen Masseunzulänglichkeiten gemäß § 211
InsO eingestellt worden.
a)
19.09.2017
Tritthart

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.