Handelsregister · HRB 11263

Registerinformationen

C & H Ausbildungsmedien Distribution GmbH · Amtsgericht Traunstein

Unternehmen

Stammdaten

Firma
C & H Ausbildungsmedien Distribution GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Rosenheim
Geschäftsanschrift
Traberhofstr. 12, 83026 Rosenheim

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 11263
Gericht
Amtsgericht Traunstein
Letzte Eintragung
04.08.2025
Abrufstand
25.09.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Der An- und Verkauf und die nationale und internationale Distribution von EDV-, Schulungs- und Büro- organisationsanlagen sowie Software und Medien zu Schulungs-, Ausbildungs- und Weiterbildungszwecken jeglicher Art. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, sich an solchen beteiligen, deren Vertretung übernehmen und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Rudolf Seifert

Rohrdorf

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Werner Dolata

Rott a. Inn

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 16.12.1993 zuletzt geändert am 10.02.1999
  • Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2008 hat die Satzung neu gefasst.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 27.10.2015 hat die Änderung des § 1 Abs.3 (Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung:15.04.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 49 So.
  • HBBl. 44,45
  • SBBl. 50, HBBl. 46

Insolvenz

  • Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim vom 01.08.2025 (Az. 610 IN 276/25) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.