der Betrieb einer Eisen- und Stahlgiesserei, die Herstellung von Eisenwaren aller Art und die Betätigung in allen hiermit verwandten Geschäftszweigen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Johannes Gregor Berger
Solingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Geschäftsführer(in)
Ralf Gorski
Moers
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 23.07.1997 zuletzt geändert am 23.02.2000
Die Gesellschafterversammlung hat am 08.06.2015 beschlossen, das Stammkapital (DEM 1.500.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 766.937.82 um EUR 62,18 auf EUR 767.000,00 aufzustocken und um EUR 1.870.000,00 auf EUR 2.637.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 6 (Stammkapital, Gesellschafter) zu ändern. Der Gesellschaftsvertrag ist vollständig neu gefasst worden.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Solingen: 31.07.1997 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 4386 Amtsgericht Solingen getreten. Freigegeben am 13.05.2004.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft wird fortgesetzt.
Insolvenz
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 31.03.2016 aufgelöst (Amtsgericht Wuppertal, 145 IN 55/16). Die Vertretungsmacht kann durch die Insolvenz eingeschränkt sein. Gemäß §§ 65 Absatz 1 Satz 3 GmbHG, 384 Abs. 2 FamFG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.