Handelsregister · HRB 126910
Chronologischer Auszug
BZD Berliner Zulassungsdienst UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BZD Berliner Zulassungsdienst UG (haftungsbeschränkt) b) Berlin Geschäftsanschrift: Weserstraße 206, 12047 Berlin c) Erbringung von sämtlichen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der behördlichen Zulassung von Kraftfahrzeugen für Geschäfts- und Privatkunden, das Herstellen von und Handeln mit Kfz-Kennzeichenschildern und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Fahrzeugüberführungen, Handel mit Neu- und Gebrauchtfahrzeugen und die Vermittlung von Versicherungen. | 1.000,00 EUR | a) Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. b) Geschäftsführer: 1. Richter, Bert, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom: 19.04.2010 | a) 25.05.2010 Möschter | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: Heimstraße 10, 10965 Berlin | b) Nicht mehr Geschäftsführer: 1. Richter, Bert Geschäftsführer: 2. Born, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen | a) 17.02.2011 Wolschke | |||
| 3 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.09.2018 (AZ: 36b IN 2411/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 11.09.2018 Steinberg | ||||
| 4 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.10.2018 (AZ: 36b IN 2411/18) aufgehoben. | a) 26.10.2018 Höcky | ||||
| 5 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 24.03.2022 (AZ: 36b IN 998/22) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 30.03.2022 Wolff | ||||
| 6 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 04.04.2022 (AZ: 36b IN 998/22) aufgehoben. | a) 07.04.2022 Kaiser | ||||
| 7 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 11.05.2023 (AZ: 36b IN 1670/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.05.2023 Kaiser | ||||
| 8 | b) Die vorläufige Insolvenzverwaltung und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 23.05.2023 (AZ: 36b IN 1670/23) aufgehoben. | a) 02.06.2023 Kaiser | ||||
| 9 | b) Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 06.11.2023 (AZ: 36b IN 5893/23) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 14.11.2023 Kaiser |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.