Handelsregister · HRB 126910

Chronologischer Auszug

BZD Berliner Zulassungsdienst UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Berlin (Charlottenburg)

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 08.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BZD Berliner Zulassungsdienst
UG (haftungsbeschränkt)

b)
Berlin

Geschäftsanschrift:
Weserstraße 206, 12047 Berlin

c)
Erbringung von sämtlichen
Dienstleistungen im Zusammenhang mit der behördlichen Zulassung von Kraftfahrzeugen für Geschäfts- und Privatkunden, das
Herstellen von und Handeln mit
Kfz-Kennzeichenschildern und alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen, Fahrzeugüberführungen, Handel mit
Neu- und Gebrauchtfahrzeugen
und die Vermittlung von Versicherungen.
1.000,00 EURa)
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so
vertritt er die Gesellschaft allein. Sind
mehrere Geschäftsführer bestellt,
wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen
vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden.

b)
Geschäftsführer:
1.
Richter, Bert, *XX.XX.XXXX, Berlin

mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Gesellschaftsvertrag vom:
19.04.2010
a)
25.05.2010
Möschter
2b)
Geschäftsanschrift:
Heimstraße 10, 10965 Berlin
b)
Nicht mehr Geschäftsführer:
1. Richter, Bert

Geschäftsführer:
2.
Born, Holger, *XX.XX.XXXX, Berlin
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit
sich selbst oder als Vertreter Dritter
abzuschließen
a)
17.02.2011
Wolschke
3b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
04.09.2018 (AZ: 36b IN 2411/18)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
11.09.2018
Steinberg
4b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 11.10.2018
(AZ: 36b IN 2411/18) aufgehoben.
a)
26.10.2018
Höcky
5b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
24.03.2022 (AZ: 36b IN 998/22)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
30.03.2022
Wolff
6b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 04.04.2022
(AZ: 36b IN 998/22) aufgehoben.
a)
07.04.2022
Kaiser
7b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
11.05.2023 (AZ: 36b IN 1670/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
16.05.2023
Kaiser
8b)
Die vorläufige Insolvenzverwaltung
und die Bestimmung, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, sind
durch Beschluss des Amtsgerichts
Charlottenburg vom 23.05.2023
(AZ: 36b IN 1670/23) aufgehoben.
a)
02.06.2023
Kaiser
9b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Charlottenburg vom
06.11.2023 (AZ: 36b IN 5893/23)
die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen der Schuldnerin nur
mit Zustimmung des vorläufigen
Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
14.11.2023
Kaiser

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.