Handelsregister · HRB 16555
Chronologischer Auszug
BWLC GmbH Steuerberater Rechtsanwälte · Amtsgericht Siegburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BWLC Verwaltungs GmbH b) Niederkassel Geschäftsanschrift: Eschmarer Straße 53, 53859 Niederkassel c) Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Firma Nachtsheim, Klebula und Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft. | 25.005,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Klebula, Lars, Köln, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Braschoß, Harald, Troisdorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 89830) nach Niederkassel beschlossen. | a) 14.06.2021 Wilhelm | |
| 2 | a) von Amts wegen ergänzt: BWLC Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft c) von Amts wegen ergänzt: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Firma Nachtsheim, Klebula und Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft kann auch als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften sein. | a) von Amts wegen ergänzt: Gesellschaftsvertrag vom 14.12.2016, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2021 mit Änderung vom 31.05.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 1 (Firma und Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung von Köln (bisher Amtsgericht Köln HRB 89830) nach Niederkassel sowie in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 24.06.2021 Wilhelm | |||
| 3 | c) von Amts wegen berichtigt: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG und die Übernahme der persönlichen Haftung bei der Firma Nachtsheim, Klebula und Kollegen GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. Die Gesellschaft kann auch als persönlich haftende Gesellschafterin von Kommanditgesellschaften tätig sein. | a) 01.07.2021 Schulze |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.