Vertretungsberechtigte gem. § 26 BGB sind der Erste Vorsitzende, der Zweite Vorsitzende und der Schatzmeister. Sie vertreten jeweils allein. Die Vorstandsmitglieder sind befugt, den Verein auch bei Rechtsgeschäften mit sich selbst oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, § 181 BGB.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan Gundlach
Stuttgart
Vorstand
Jan Csavajda
Stuttgart
Vorstand
Hendrik Klaus
Stuttgart
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 24.5.2005 mit Nachtrag vom 12.8.2005.
Freitext
Satzung: Sonderband Blatt 2
Nachtrag Sonderband Blatt 5
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.