Vorbehaltlich abweichender Vorschriften des zweiten Abschnitts des UBGG ausschließlich der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Jeweils zwei Geschäftsführer oder ein Geschäftsführer und ein Prokurist vertreten gemeinsam.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Zweigniederlassung
BWK GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft
Stuttgart
Geschäftsführer(in)
Bernd Bergschneider
Düsseldorf
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Martin de Vries
Albershausen
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Prokurist(in)
Elke Kemper
Stuttgart
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer Geschäftsführer(in)
Margit Müller
Leinzell
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen Prokurist(in)
Christian Hieber
Reichenbach an der Fils
mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließenGesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 02.02.1990 zuletzt geändert am 06.02.2004
Die Gesellschafterversammlung vom 20.12.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Aufsichtsrat) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung und Vertretung) und § 8 (Aufsichtsratsmitglieder) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 21.09.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 3 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital), § 5 (Verfügung über Geschäftsanteile, Vorerwerbs- und Vorkaufsrechte), § 8 (Aufsichtsratsmitglieder), § 9 (Vorsitz und Geschäftsordnung), § 10 (Aufsichtsratsbeschlüsse), § 14 (Einberufung der Gesellschafterversammlung) und § 16 (Beschlussfassung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 26.05.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 10 (Aufsichtsratssitzungen und Beschlüsse) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.08.2005.
Tag der ersten Eintragung: 10.05.1990
Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 120
Verschmelzungsvertrag und Zustimmungsbeschlüsse: Sonderband Blatt 126
Verschmelzungsvertrag und Zustimmungsbeschlüsse Sonderband Blatt 132
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2005 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK-Maschinenbau-Beteiligungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 16450) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2005 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2005 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK-Overseas Managementgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15737) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.08.2006 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BLB Beteiligungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 19398) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2008 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK Private Equity GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 22449) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 14.08.2013 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK 2. Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 23377) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.07.2015 und des Versammlungsbeschlusses vom 03.08.2015 aus ihrem Vermögen 390 Namensaktien an der "RIXIUS AG", Mannheim (Amtsgericht Mannheim, HRB 8469) zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK Holding GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 754141) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.08.2016 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.08.2016 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK-Medien-Beteiligungsgesellschaft mbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 18472) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 18.08.2025 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "BWK Holding GmbH Unternehmensbeteiligungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 754141) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.