1. Gegenstand der Partnerschaft sind die für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 2 iVm § 43 a Abs. 4 WPO sowie § 2 iVm § 32 Steuerberatungsgesetz. 2. Jede gewerbliche Tätigkeit iSd Steuerrechts einschl. der Handels- und Bankgeschäfte ist ausgeschlossen.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Partner vertreten einzeln.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Partner(in)
Till Schätz
Stuttgart
Partner(in)
Olaf Brank
Tübingen
Partner(in)
Marc Zeitzschel
Stuttgart
Partner(in)
Ralph Stange
Stuttgart
Partner(in)
Janko Franke
Stuttgart
Partner(in)
Patrick Pfeifle
Urbach
Partner(in)
Susanne Birgit Reh
Rohrbach
Partner(in)
Torsten Grauer
Bempflingen
Partner(in)
Julian Philipp Bauer
Leonberg
Partner(in)
Marius Henkel
Leonberg
Partner(in)
Philipp Hasenclever
Nürtingen
Partner(in)
Markus Schwarzkopf
Ditzingen
von der Vertretung ausgeschlossen;
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 03.08.2010 mit Nachtrag vom 11.08.2010 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 03.08.2010 und vom 11.08.2010 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "GWB Gesellschaft für wirtschaftliche Beratung mbH Steuerberatungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 721433) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Kommanditgesellschaft unter der Firma "BW Partner GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRA 13466) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Abspaltungsvertrages vom 31.01.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 04.02.2013 den Teilbetrieb "Wirtschaftsprüfung/Steuerberatung" auf die Partnerschaftsgesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme).
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.