Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien in Sachsen, Sachen-Anhalt und im Besonderen in Leipzig, der Handel mit Immobilien, die Übernahme der Komplementärstellung in Kommanditgesellschaften sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Michael Dettling
Tübingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 06.08.2007.
Die Gesellschafterversammlung vom 08.08.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 4 (Stammkapital), § 5 (Geschäftsführung), § 8 (Gesellschafterbeschlüsse), § 9 (gesellschafterversammlung), § 10 (Einziehung von Geschäftanteilen), § 12 (Verfügung über Geschäftsanteile) und § 16 (Anwendungs- und Unwirkamkeitsklausel) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 03.09.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 10 (Einziehung von Geschäftsanteilen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 17.04.2024 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "SX Immobilienmanagement und Verwaltung GmbH", Tübingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 382646) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.