BVTG Beteiligungs- und Verwaltungs-Treuhandgesellschaft mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bühl
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 211261
Gericht
Amtsgericht Mannheim
Letzte Eintragung
23.03.2010
Abrufstand
27.09.2025
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Die Beteiligung an Unternehmen jeder Art; die kaufmännische und organisatorische Verwaltung von Unternehmen; die Verwaltung von eigenem und fremden Vermögen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Sie darf Zweigniederlassungen errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Durch Beschluss der Gesellschafter kann Einzelvertretungsbefugnis und die Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Manfred Bannes
Bühl
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.1985 mit Änderungen vom 04.12.1992 und 10.05.1999 zuletzt geändert am 21.09.2001
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 12.07.2006.
Tag der ersten Eintragung: 03.02.1986
Gesellschaftsvertrag: Sonderband Blatt 21-31
Insolvenz
Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Baden-Baden vom 12.01.2010 (11 IN 645/2009) wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels einer den Kosten des Verfahrens entsprechenden Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.