Zweite BVS Baustellen-Verkehrssicherungs-Service GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Bochum
Geschäftsanschrift
Ortelsburger Straße 82, 44809 Bochum
Registerblatt
Stand der Angaben
Register
HRB 22853
Gericht
Amtsgericht Bochum
Letzte Eintragung
05.02.2026
Abrufstand
08.03.2026
Quelle
Handelsregister
Tätigkeit
Gegenstand des Unternehmens
Erbringung von Dienstleistungen im Baustellen- und Verkehrssicherungsbereich. Erlaubnispflichtige Geschäfte werden nicht getätigt.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Frank Diersche
Bochum
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 12.12.2025
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2025 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 25.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung als Gesamtheit des Vermögens der BVS Baustellen-Verkehrssicherungs-Service GmbH, Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 10512) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.12.2025 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.12.2025 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 12.12.2025 Teile des Vermögens der BVS Baustellen-Verkehrssicherungs-Service GmbH mit Sitz in Bochum (Amtsgericht Bochum, HRB 10512) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 22.01.2026 wirksam geworden.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.