Handelsregister · HRB 97307
Chronologischer Auszug
BVK Bad Vilbeler Kultur- und Vereinsförderung gemeinnützige GmbH · Amtsgericht Frankfurt am Main
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BVJu Bad Vilbeler Jugendförderung gemeinnützige GmbH b) Bad Vilbel Geschäftsanschrift: Büdesheimer Str. 5, 61118 Bad Vilbel c) Betreuung und Förderung Jugendlicher, vornehmlich im Gebiet der Stadt Bad Vilbel und Umgebung. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dabei werden die Satzungszwecke insbesondere durch die persönliche Ansprache sonst nicht erreichbarer Jugendlicher und Heranwachsender durch von der Gesellschaft finanzierte Fachleute mit dem Ziel verwirklicht, diese Jugendlichen und Heranwachsende bei ihrer schulischen, beruflichen und persönlichen Entwicklungen zu begleiten und unterstützen, indem sie von nachteiligen Milieus ferngehalten werden und ihnen stattdessen der Weg in gemeinnützige Einrichtungen und Vereine eröffnet wird, wo sie Halt und Schutz finden können, so dass sie sich zu einem wertvollen Glied der Gesellschaft entwickeln können. Mit dieser Zielsetzung ist die Bekämpfung des Drogenmissbrauchs verbunden. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Jehner, Hansgeorg, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Dr. Würschmidt, Joachim, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 17.04.2013 | a) 23.08.2013 Dinges-Król M.A. b) Fall 1 | |
| 2 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Würschmidt, Joachim, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX Geändert, nun: Geschäftsführer: Dr. Jehner, Hansgeorg, Bad Vilbel, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 18 (Auflösung, Liquidation) beschlossen. | a) 24.06.2015 Wittmann b) Fall 3 | |||
| 3 | a) BKV Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH c) 1. Satzungszweck ist unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen in der Stadt Bad Vilbel vornehmlich im Bereich der Musik und des Schauspiels. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dies erfolgt im Wege der Durchführung, der finaziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen, die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von allgemeinen kulturellen Zielen, die Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben, die Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstaltungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. 4. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 15.12.2016 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 Ziffer 1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand) sowie 9 (Beirat) beschlossen. § 20 (Gründungskosten) entfällt. § 21 (Schlussbestimmungen) ist nun § 20. | a) 18.01.2017 Wittmann b) Fall 4 | |||
| 4 | a) Firma von Amts wegen berichtigt, nun: BVK Bad Vilbeler Kulturförderung gemeinnützige GmbH | a) 25.01.2017 Wittmann b) Fall 5 | ||||
| 5 | c) 1. Satzungszweck ist unter Einschluss der Förderung von Kindern und Jugendlichen die eigenständige Durchführung sowie die Betreuung und Förderung gemeinnütziger kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen vornehmlich in der Stadt Bad Vilbel vornehmlich im Bereich Musik und des Schauspiels. Ferner die Vergabe von Stipendien im Bereich der Musik und des Schauspiels. Die Empfänger von Förderungen müssen die Anforderungen des § 58 Nr. 1 AO erfüllen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Dies erfolgt im Wege der Gewährung von Unterstützungen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Vergabe von Stipendien im Bereich der Musik und des Schauspiels, der Durchführung, der finanziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und kulturellen Einrichtungen, der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von allgemeinen kulturellen Zielen, der Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben, der Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstaltungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters. 3. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen treffen, die geeignet sind, den Zweck des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu fördern. Die Gesellschaft darf zur Erfüllung dieses Zwecks Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen. 4. Die Zwecke werden insgesamt verfolgt. Eine bestimmte Rangfolge zwischen ihnen besteht nicht. Es können auch nur jeweils einzelne Zwecke nach Wahl der Gesellschafterversammlung gefördert werden. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 08.03.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Zweck und Gegenstand) beschlossen. | a) 05.04.2017 Wittmann b) Fall 6 | |||
| 6 | a) BVK Bad Vilbeler Kultur- und Vereinsförderung gemeinnützige GmbH c) 1. Satzungszweck ist unter Einschluss von Kindern und Jugendlichen die Betreuung und Förderung kultureller Veranstaltungen und Einrichtungen sowie die Förderung des Wirkens gemeinnütziger Vereine in der Stadt Bad Vilbel. Die Empfänger von Förderungen müssen die Anforderungen des § 58 Nr. 1 und 2 AO erfüllen. 2. Gegenstand des Unternehmens ist die Satzungsverwirklichung. Diese erfolgt im Wege der Durchführung, der finanziellen Förderung und der Unterstützung von kulturellen Veranstaltungen und Einrichtungen sowie der finanziellen Förderung und Unterstützung von gemeinnützigen Vereinen, einschließlich der Beschaffung von Hilfsmitteln zur Verwirklichung von kulturellen und gemeinnützigen Zielen, der Verschaffung von Möglichkeiten zu Proben und zu Versammlungen, die Förderung der Ausstattung von Veranstaltungsräumen und die Beschaffung von Hilfsmitteln zur Durchführung derartiger Veranstal-tungen und Ausstellungen; auch des Bad Vilbeler Kammerorchesters. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 04.02.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1.1 (Firma), 2 (Zweck und Gegenstand), 3 (Selbstlosigkeit) sowie 18 (Auflösung, Liquidation) beschlossen. | a) 08.02.2021 Wittmann b) Fall 7 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.