Handelsregister · HRB 9182
Chronologischer Auszug
BVF GmbH · Amtsgericht Chemnitz
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) BVF Betreuungsverbund Verbraucherorientierter Finanzpartner Verwaltungs-GmbH b) Rochlitz c) Beteiligung als Komplementär an der Firma BVF Betreuungsverbund Verbraucherorientierter Finanzpartner GmbH & Co. KG. | 50.000,00 DEM | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Lissek, Peter, Dipl.-Ing.-Päd., Rochlitz einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1993 zuletzt geändert am 23.11.1993 | a) 07.10.2003 Hector b) Tag der ersten Eintragung: 15.12.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Gesellschaftsvertrag Bl. 6 SB. | |
| 2 | a) BVF Betreuungsverbund Verbraucherorientierter Finanzpartner GmbH c) Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. . | 30.000,00 EUR | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2004 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 4.435,41 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen. Dieselbe Gesellschafterversammlung mit Nachträgen vom 18.06.2004 und 09.09.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Geschäftsführung), 6 (Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 15.09.2004 Hirschberg b) Beschluss Bl. 14-52 SB Nachträge Bl. 57, 75 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 76-81 SB | ||
| 3 | c) Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien aller Art; ferner Vermittlung von Wohnungsdarlehen, Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde Banken, Vermittlung des BVF Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice" für fremde Banken und Vermittlung des BVF Leasing "BVF Leasingservice" für fremde Leasinggesellschaften. Die Gesellschaft erbringt ferner die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmetgesetz (sog. "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2004 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 30.12.2004 Fehrmann b) Beschluss Bl. 86-88 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 89-94 SB | |||
| 4 | c) Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien aller Art; ferner Vermittlung von Wohnungsbaudarlehen, Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde Banken, Vermittlung des BVF Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice" für fremde Banken und Vermittlung des BVF Leasing "BVF Leasingservice" für fremde Leasinggesellschaften. Die Gesellschaft erbringt ferner die Anlage- und Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmetgesetz (sog. "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt. | a) 12.01.2005 Hirschberg b) Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 3, Spalte 2c . Von Amts wegen eingetragen. | ||||
| 5 | a) BVF GmbH | a) Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2006 hat die Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 29.05.2006 Hirschberg b) Beschluss Bl. 101-102 SB Neuer Gesellschaftsvertrag Bl. 116-128 SB | |||
| 6 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Leipziger Straße 11 - 13, 09306 Rochlitz | a) 03.07.2012 Jentsch | ||||
| 7 | c) Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien aller Art; Vermittlung von Wohnungsbaudarlehen, Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde Banken, Vermittlung des BVF Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice" für fremde Banken und Vermittlung des BVF Leasing " BVF Leasingservice" für fremde Leasinggesellschaften; Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt; Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i Gewerbeordnung; Vermittlung von Edelmetallen als Handelsmakler nach § 93 HGB; Versicherungsmakler nach § 34 d, Abs. 1 Gewerbeordnung; Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung; An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden | b) Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Lissek, Peter, Rochlitz, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2022 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 02.01.2023 Frey | ||
| 8 | c) Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen und Immobilien aller Art; Vermittlung von Wohnungsbaudarlehen, Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde Banken, Vermittlung des BVF Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice" für fremde Banken und Vermittlung des BVF Leasing " BVF Leasingservice" für fremde Leasinggesellschaften; Anlage- und Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen an Investmentvermögen, die von einer Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben werden und/oder von ausländischen Investmentanteilen, die nach dem Investmentgesetz öffentlich vertrieben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single- Hedgefonds") werden von der Gesellschaft nicht vermittelt; Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i Gewerbeordnung; Vermittlung von Edelmetallen als Handelsmakler nach § 93 HGB; Versicherungsmakler nach § 34 d, Abs. 1 Gewerbeordnung; Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung; An- und Verkauf von Grundstücken und Gebäuden; Sondereigentumsverwaltung | a) 02.02.2023 Dr. Börnig | ||||
| 9 | a) Eintragung Nr. 8 Spalte 6a) von Amts wegen ergänzt: Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2023 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. | a) 03.02.2023 Dr. Börnig |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.