Handelsregister · HRB 9182

Chronologischer Auszug

BVF GmbH · Amtsgericht Chemnitz

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 26.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
BVF Betreuungsverbund
Verbraucherorientierter Finanzpartner
Verwaltungs-GmbH

b)
Rochlitz

c)
Beteiligung als Komplementär an der Firma
BVF Betreuungsverbund
Verbraucherorientierter Finanzpartner
GmbH & Co. KG.
50.000,00
DEM
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Lissek, Peter, Dipl.-Ing.-Päd., Rochlitz
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 20.10.1993 zuletzt geändert am
23.11.1993
a)
07.10.2003
Hector

b)
Tag der ersten
Eintragung: 15.12.1993.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.

Gesellschaftsvertrag Bl.
6 SB.
2a)
BVF Betreuungsverbund
Verbraucherorientierter Finanzpartner
GmbH

c)
Die Gesellschaft erbringt die Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen
an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben
werden und/oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei
der Erbringung dieser
Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an
Geldern oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken nach § 112
Investmentgesetz (sog. "Single-
Hedgefonds") werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
.
30.000,00
EUR
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.05.2004 hat die
Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen
Erhöhung um 4.435,41 EUR auf 30.000,00 EUR beschlossen.
Dieselbe Gesellschafterversammlung mit Nachträgen vom
18.06.2004 und 09.09.2004 hat die Änderung der §§ 1 (Firma
und Sitz), 2 (Gegenstand des Unternehmens), 3
(Stammkapital, Stammeinlagen), 4 (Geschäftsführung), 6
(Gesellschafterbeschlüsse) des Gesellschaftsvertrages
beschlossen.
a)
15.09.2004
Hirschberg

b)
Beschluss Bl. 14-52 SB
Nachträge Bl. 57, 75 SB
Neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
76-81 SB
3c)
Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien aller Art;
ferner Vermittlung von Wohnungsdarlehen,
Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde
Banken, Vermittlung des BVF
Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice"
für fremde Banken und Vermittlung des
BVF Leasing "BVF Leasingservice" für
fremde Leasinggesellschaften. Die
Gesellschaft erbringt ferner die Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen
an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben
werden und/oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei
der Erbringung dieser
Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an
Geldern oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken nach § 112
Investmetgesetz (sog. "Single-
Hedgefonds") werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2004 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
30.12.2004
Fehrmann

b)
Beschluss Bl. 86-88 SB
Neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
89-94 SB
4c)
Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien aller Art;
ferner Vermittlung von
Wohnungsbaudarlehen, Aufbaukrediten
und Autokrediten für fremde Banken,
Vermittlung des BVF Hypothekendarlehens
"BVF-Hyposervice" für fremde Banken und
Vermittlung des BVF Leasing "BVF
Leasingservice" für fremde
Leasinggesellschaften. Die Gesellschaft
erbringt ferner die Anlage- und
Abschlußvermittlung im Sinne des § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen
an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagegesellschaft ausgegeben
werden und/oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei
der Erbringung dieser
Finanzdienstleistungen ist die Gesellschaft
nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an
Geldern oder Anteilen von Kunden zu
verschaffen. Sondervermögen mit
zusätzlichen Risiken nach § 112
Investmetgesetz (sog. "Single-
Hedgefonds") werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt.
a)
12.01.2005
Hirschberg

b)
Berichtigung zur
Eintragung unter
laufender Nummer 3,
Spalte 2c . Von Amts
wegen eingetragen.
5a)
BVF GmbH
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 27.04.2006 hat die
Änderung des § 1 (Firma und Sitz - bzgl. Firma) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
29.05.2006
Hirschberg

b)
Beschluss Bl. 101-102
SB
Neuer
Gesellschaftsvertrag Bl.
116-128 SB
6b)
Änderung der
Geschäftsanschrift:
Leipziger Straße 11 - 13, 09306 Rochlitz
a)
03.07.2012
Jentsch
7c)
Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien aller Art;
Vermittlung von Wohnungsbaudarlehen,
Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde
Banken, Vermittlung des BVF
Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice"
für fremde Banken und Vermittlung des
BVF Leasing " BVF Leasingservice" für
fremde Leasinggesellschaften; Anlage- und
Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen
an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben
werden und/oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen
ist die Gesellschaft nicht befugt, sich
Eigentum oder Besitz an Geldern oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single-
Hedgefonds") werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt;
Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i
Gewerbeordnung; Vermittlung von
Edelmetallen als Handelsmakler nach § 93
HGB; Versicherungsmakler nach § 34 d,
Abs. 1 Gewerbeordnung;
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1
Satz 1 Gewerbeordnung; An- und Verkauf
von Grundstücken und Gebäuden
b)
Geburtsdatum von Amts wegen ergänzt:
Geschäftsführer:
Lissek, Peter, Rochlitz, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 23.12.2022 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
02.01.2023
Frey
8c)
Vermittlung von Versicherungen,
Bausparverträgen und Immobilien aller Art;
Vermittlung von Wohnungsbaudarlehen,
Aufbaukrediten und Autokrediten für fremde
Banken, Vermittlung des BVF
Hypothekendarlehens "BVF-Hyposervice"
für fremde Banken und Vermittlung des
BVF Leasing " BVF Leasingservice" für
fremde Leasinggesellschaften; Anlage- und
Abschlussvermittlung im Sinne des § 1 Abs.
1 a Satz 2 Nrn. 1 und 2 KWG von Anteilen
an Investmentvermögen, die von einer
Kapitalanlagengesellschaft ausgegeben
werden und/oder von ausländischen
Investmentanteilen, die nach dem
Investmentgesetz öffentlich vertrieben
werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1
Nr. 8 KWG genannten Unternehmen; bei
Erbringung dieser Finanzdienstleistungen
ist die Gesellschaft nicht befugt, sich
Eigentum oder Besitz an Geldern oder
Anteilen von Kunden zu verschaffen.
Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken
nach § 112 Investmentgesetz (sog. "Single-
Hedgefonds") werden von der Gesellschaft
nicht vermittelt;
Immobiliendarlehensvermittler nach § 34 i
Gewerbeordnung; Vermittlung von
Edelmetallen als Handelsmakler nach § 93
HGB; Versicherungsmakler nach § 34 d,
Abs. 1 Gewerbeordnung;
Finanzanlagenvermittler nach § 34 f Abs. 1
Satz 1 Gewerbeordnung; An- und Verkauf
von Grundstücken und Gebäuden;
Sondereigentumsverwaltung
a)
02.02.2023
Dr. Börnig
9a)
Eintragung Nr. 8 Spalte 6a) von Amts wegen ergänzt:
Die Gesellschafterversammlung vom 26.01.2023 hat die
Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des
Gesellschaftsvertrages beschlossen.
a)
03.02.2023
Dr. Börnig

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.