Handelsregister · HRB 6110

Registerinformationen

BVC Bau- und Vermögens-Consult Ges. für Beratung, Bebauung, Vermittlung und Verwaltung von Grundbesitz mbH · Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.

Unternehmen

Stammdaten

Firma
BVC Bau- und Vermögens-Consult Ges. für Beratung, Bebauung, Vermittlung und Verwaltung von Grundbesitz mbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Sitz
Oberursel (Taunus)
Geschäftsanschrift
Uhlandstraße 1, 61440 Oberursel (Taunus)

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 6110
Gericht
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.
Letzte Eintragung
09.01.2013
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Vermittlung und Verwaltung von Immobilien, Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben im eigenen Namen und für Dritte, Baubetreuung durch wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben für Dritte sowie Beratung in Vermögensanlagen - insbesondere im Immobilienbereich bei Anschaffung, Verwaltung und Verwertung. Kaufmännische Serviceleistungen für andere Unternehmen, Organisation und Durchführung von Bauseminaren, Softwareerstellung und -vertrieb.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Vera Beilfuß

Bad Homburg v. d. Höhe

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 07.11.1997 zuletzt geändert am 05.02.2002

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 16.01.1998 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
  • Gesellschaftsvertrag Blatt 46 ff. Sonderband
  • Fall 3

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.