mit der Befugnis im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich in eigenem Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind befugt, im Namen der Kommanditgesellschaft mit sich als Vertreter der persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte abzuschließen.
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Rechtsform
Kommanditgesellschaft Beginn: 10.12.2002
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