Handelsregister · HRB 7308

Registerinformationen

Butzbacher Netzbetrieb Verwaltungs GmbH · Amtsgericht Friedberg

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Butzbacher Netzbetrieb Verwaltungs GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Butzbach
Geschäftsanschrift
Himmrichsweg 2, 35510 Butzbach

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 7308
Gericht
Amtsgericht Friedberg
Letzte Eintragung
09.01.2023
Abrufstand
06.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin, sowie die Übernahme der Geschäftsführung an der Butzbacher Netzbetrieb GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Butzbach ("KG").

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Helmut Braun

Wetzlar

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Geschäftsführer(in)

Michael Garhamer

Bad Homburg

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Thorsten Piee

Reichelsheim (Wetterau)

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Durch Gesellschafterbeschluss kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis erteilt werden. Auch können Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss ermächtigt werden, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten.
  • Fall 1
  • Fall 2
  • Fall 4
  • Fall 5
  • Fall 6
  • Fall 7
  • Fall 8

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 14.07.2011
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. § 6 Abs. 7 (Gesellschafterversammlung) wurde ergänzt, wobei sich die Nummerierung der nachfolgenden Paragraphen jeweils um eine Ziffer erhöht, § 11 Abs. 2 wurde ersatzlos gestrichen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.