Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Durch Gesellschafterbeschluss können persönlich haftende Gesellschafter ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Gesellschaft vorzunehmen.
Fall 1
Fall 2
Fall 3
Fall 4
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 23.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der Energie und Versorgung Butzbach GmbH mit Sitz in Butzbach (AG Friedberg (Hessen), HRB 2556) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Gesellschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.08.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag Teile des Vermögens der OBERHESSISCHE VERSORGUNGS- BETRIEBE AKTIENGESELLSCHAFT mit Sitz in Friedberg (Hessen) (Amtsgericht Friedberg (Hessen) HRB 138) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.